Eine Frau will sich nach dem Trennungsjahr scheiden lassen. Sie nimmt sich eine Anwältin die für sie alles nötige in die Wege leitet und reicht die Scheidung ein. Dafür bekommt die Anwältin einen bestimmten Betrag von der Frau. Der Mann hat keinen Anwalt. Es gibt auch keine Vermögen, Immobilien oder sonstiges zu teilen. Jetzt will die Frau aber von ihren noch Ehemann die Hälfte des Betrages von ihm haben. Das heißt er soll sich an den Kosten beteiligen. Darf sie das tun so ohne weiteres?
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Anwalstkosten bei einer Scheidung
Frage von
Pemsen82
Antworten (2)
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3Antwort von
MrSavageMrSavage
Soweit ich weiß, nicht. Was gehen ihm denn die Kosten ihres Anwaltes an.
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0Antwort von
ErdianerErdianer
Schlichtweg: Nein.
Derjenige, der den Anwalt genommen hat, der zahlt.
Nur die Gerichtskosten werden gegeneinander aufgehoben, d. h. jeder zahlt die Hälfte der Gerichtskosten. Bei einem Durchschnittseinkommen von Mann und Frau (danach berechnet sich der Streitwert des Verfahrens) sind dies ca. 200 EUR.
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