Hey zusammen, ich habe am Mittwoch leider einen Prozess verloren und habe eine ziemliche Wut auf meine erste Anwältin (habe sie nach einiger Zeit ausgetauscht, weil inkompetent)... Sie hat mir gesagt, dass ich keine Prozesskostenhilfe beantragen könne, obwohl das nicht stimmte, und den Streitwert viel zu niedrig angesetzt (ca. 3000 statt 6000 Euro)... Dadurch habe ich mich zu einem Prozess verleiten lassen, den ich bei einem kompetenten Anwalt wahrscheinlich gar nicht so weit hätte kommen lassen bzw. mir zumindest über die Kosten halbwegs im klaren gewesen wäre. Ich kann ihre falsche Beratung natürlich nicht beweisen, aber kann ich sie wenigstens irgendwo melden, wenn sich die Beschwerden häufen, sollte sie doch aus dem Verkehr gezogen werden, oder?
Danke für eure Hilfe...
Die Falschberatung muss aber nachweisbar sein. "Ich kann ihre falsche Beratung natürlich nicht beweisen" - heißt wohl, es gibt auch hinsichtlich des Abratens von der Prozeßkostenhilfe nichts schriftliches :-(
nein, kann ich leider nicht. Sie hat mir das mit der Prozesskostenhilfe mündlich mitgeteilt. Hätte da natürlich im Leben nicht dran gedacht, dass das nicht stimmen könnte, v.a. weil sie extra noch gesagt hat, dass sie sich informiert hat...