Sorry Heialex, das ist falsch.
Die Brago gibts nicht mehr, sondern das RVG (oder du hast einen sehr alten Anwalt, ders noch nicht gemerkt hat)
Hallo Winfaq
Außergerichtlich hast du zwar die Möglichkeit Gebührenvereinbarungen zu treffen, ich als Anwalt habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass die Mandanten die sparen wollten bei einer Gebührenvereinbarung draufgezahlt hätten.
Wenn du z.B. ALG II Empfänger bist und die Sache aussicht auf Erfolg verspricht kannst zu Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Bei hohen Streitwerten erhält dann dein Anwalt wesentlich weniger als der Kollege ohne PKH.
Abgesehen davon sind die Gebühren nach dem RVG eigentlich zu niedrig berechnet, wenn man bedenkt, dass man während einem jahrelangen Studium nicht nur nichts verdient, sondern auch noch Bafög Schulden macht, und erst ab ca. 30 anfängt Geld zu verdienen, und zudem für seinen Rat haftet...
Meistens ist nicht der Anwalt gierig, sondern der Mandant geizig, dann sollte man das Klagen aber ganz lassen.
Schau mal unter http://rvg.pentos.ag/ da ist ein Prozesskostenrechner der Allianz.
Streitwert eingeben, ausrechnen, und feststellen, dass du für deinen Streitwert draufgezahlt hättest.
Abgesehen davon kannst du auch ein Erfolgsbezogenes Honorar vereinbaren und bei sehr hohen Summen eine Prozessfinanzierung bekommen.
Also nicht geizig sein, und dem Anwalt seinen Lohn nicht gönnen, sondern informieren, informieren, informieren....
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