Bitte um Hilfe, mein Auto wurde zur normalen Inspektion in einer Autowerkstatt abgegeben. Nach der Inspektion hat ein Werkstattmitarbeiter mit meinem Auto eine Probefahrt durchgeführt. Bei dieser Fahrt hatte ist die Antriebswelle kaputt gegangen, so dass eine Weiterfahrt unmöglich war. Muss ich nun die Reperatur bezahlen? Mir sind vor der Inspektion keine Geräusche aufgefallen, auch beim Reifenwechsel vor vier Tagen wurde nichts bemängelt. Danke vorab für ihre Hilfe!
antriebswellenschaden bei werkstatt Probefahrt
Antworten (9)
-
2Antwort von
ProgoProgo
Eine Antriebswelle geht nicht einfach so kaputt. Deshalb ist davon auszugehen, dass ein Vorschaden über einen längeren Zeitraum hinweg existierte, zum Beispiel durch fehlende oder unzureichende Schmierung. Das endgültige Versagen kann durchaus schlagartig auftreten und der Schaden erst dann erkannt werden.
Die Werkstatt hat lauter Experten, Du bist nur Laie. Also müsstest Du per Sachverständigengutachten nachweisen, dass der Schaden allein von der Werkstatt verrursacht worden ist und keinerlei Vorschaden existierte, was unwahrscheinlich ist.
Mit Bezahlen kommt man davon!
-
2Antwort von
mig112mig112
Selbstverständlich musst du den Schaden an deinem Auto bezahlen, was für eine Frage! Einen groben Fahrfehler wirst du schwerlich nachweisen können. Aber mit ein wenig Verhandlungsgeschick wirst du sicher einen guten Kurs mit der Werkstatt aushandeln können.
-
2Antwort von
maiki01maiki01
wenn Du nicht nachweisen kannst, das das Teil durch einen Fahrfehler den Schaden erlitten hat, mußt Du das bezahlen
-
-
1Antwort von
dallmayr1dallmayr1
die antriebswelle ist ein verschleißteil und daher ist anzunehmen, dass der mangel schon länger vorhanden war! du wirst kaum eine chance haben, dass die werkstatt sich an den kosten beteiligt!
-
1Antwort von
QuandtQuandt
Jäpp, ausser dem Mitarbeiter ist fehlerhaftes Verhalten nachzuweisen oder die Garantie trägt noch!
-
0Antwort von
danspe hallo... mir ist vorgestern genau das gleiche passiert... was ist denn bei dir dabei rausgekommen???
-
0Antwort von
ebikillerebikiller
Also ein fach mann kann dir genau sagen ob es durch Gewalteinwirkung oder normaler verschleiss ist.
-
-
0Antwort von
DerCoDerCo
Eigentlich nicht, würde ich sagen. Wenn ich meine Karre in die Werkstatt gebe und beim Reparieren etwas anders kaputt gemacht wird (nicht absichtlich, aber irgendwann geht halt mal was in die Binsen), muss die Werkstatt das richten.
Wenn die den Schraubenschlüssel versehentlich auf deinen Lack zimmern, müssen sie das ja auch richten.
Ob und wie das gesetzlich geregelt ist, kann ihc dir leider nicht sagen, aber meine Einschätzung wollte ich dir dennoch mitteilen.
-
0Antwort von
genitorigenitori
Vielleicht kannst Du DIch mit der Werkstatt so einigen, dass jeder die Hälfte zahlt. Ist eine schwierige Situation.
Ich habe eine Werkstatt und würde mich darauf nicht einlassen
Naja, man kann es ja versuchen. Ist für den Kunden doch auch blöd, wenn sowas passiert. Direkt Schuld hat ja keiner.