Hallo ich bin jetzt in harz 4 gerutscht.Der Sachbearbeiter verlangte gleich bei Antragstellung Kontoauszüge von 3 Monate zurück.Habe ich beigelegt.Da tauchte da eine größere Summe Geld auf,durch Verkauf einer Wohnung,jetzt sagte er ich müsse das geld aufbrauchen also Vorläufig kein Harz 4.Ist doch blöd oder ,ich war 3 monate vorher Arbeislos ALG 1da darf ich doch geld haben wie ich will.Stichtag wäre zur Entscheidung doch Tag der harz 4 Antragstellung,oder sehe ich das falsch.Für alle falls jetzt der Kommentar kommen sollte ,warum habe ich das geld nicht vorher gebunkert,ich habe einfach nicht daran gedacht.Bitte um sinngemäße Antworten.Vielen Dank
Antragstellung harz 4 und Kontoauszüge
Antworten (12)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
freakyfrankfreakyfrank
Zuerst einmal: allen Kommentatoren, die sinngemäß geantwortet haben "geh arbeiten" u.ä. wünsche ich einmal selbst in eine solche Situation zu kommen!
Zu deinem Problem: Du könntest dich beisspielsweise wieder beim Amt abmelden und in drei Monaten wieder arbeitssuchend melden. In dieser Zeit müßtest du dann tatsächlich von deinem Ersparten leben.
In der Zwischenzeit müsstest du dafür Sorgen, dass deine Kto.-Auszüge wieder "sauber" sind. Sollte das Amt nachfragen wo das Geld geblieben ist, ist deine Phantasie gefragt. Spielbankbesuche sind z.Bsp. eine beliebte und nicht nachprüfbare Geldvernichtungsmethode . . . Oder du kaufst dir wieder eine Wohnung und achtest darauf, dass noch zu zahlende Raten im Rahmen der - vom Amt zu übernehmenden - Mietgrenzen sind...
Denn: Harz 4 ist Armut per Gesetz!
Natürlich wünsche ich jeder/m (der/die das möchte) eine Arbeit, die ein leben in Würde und finanzieller Sicherheit garantiert!
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11Antwort von
GerdnrwGerdnrw
Hallo gelbeslicht.
ehe Dir der zuständige Sachbearbeiter Dir Geld aus dem "Goßen Topf" auszahlen darf, musst Du Dein Kapital aufbrauchen.
So sind nun mal die einschlägigen Gesetze und auch wir von GF können daran nichts ändern!
"...ich habe einfach nicht daran gedacht"....Heißt für mich, hättest Du daran gedacht, hättest Du nun keinen Grund gehabt, die Frage zu stellen...!;-)
"Bitte um sinngemäße Antworten."Das habe ich hiermit getan! - Bitte schön.
Lg,
Gerd
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9Antwort von
costacalidacostacalida
Was ist denn das fuer eine Einstellung ?
Willst Dein Geld bunkern und wir sollen Dich ernaehren ?
Es ist doch nur legitim, erstmal von eigenem Geld zu leben, bevor Du der Allgemeinheit auf der Tasche liegst !
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5Antwort von
MrSavageMrSavage
Wenn Geld auf dem Konto ist, muss dieses bis zu einer gewissen Untergrenze vollkommen aufgebraucht werden...!
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3Antwort von
derregenmacherderregenmacher
Es gibt Regelsätze,daran musst du dich schon halten.Alles, was darüber übrig bleibt,musst du verleben.
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3Antwort von
bbbethge Bevor du Hartz 4 genehmigt bekommst musst du tatsächlich erst deine Rücklagen aufbrauchen... so musste ich damals meinen neuen Audi A4 verkaufen und von dem geld erst einmal leben...
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1Antwort von
norbi21norbi21
es gibt eine Grenze, das du pro Lebensjahr eine gewisse Summe auf den Konto haben darfst. Aber die genaue Geldmenge kenne ich nicht. Ich bekomme kein Harzt IV
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0Antwort von
ivonne82ivonne82
wenn du vor beantragung eine freibetragsübersteigende summe geld auf deinem konto hattest und diese plötzlich verschwindet (auf welchem weg auch immer), hast du deine bedürftigkeit selbst herbeigeführt und hast keinen anspruch auf leistungen.
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0Antwort von
UrsusmaritimusUrsusmaritimus
Bevor du Hartz4 als Leistung empfangen kannst erwartet die Gesellschaft (wir Alle und auch Du wenn du in Lohn und Brot bist) das du verwertbares Vermögen vorher aufbrauchst. Dies ist auch durch den Verkauf vorhanden, warum sollten wir für dich aufkommen wenn du noch ein paar Tausender zum Leben zuviel hast.....
MfG Ursusmaritimus
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0Antwort von
TrungSiTrungSi
Stell diese fragen eher in Foren, die sich hauptsächlich mit der materie beschäftigen.
also erwerbsloseninitiativen etc.
gruss
Klasse ... genau so und nicht anders ! :D
ich schließe mich als arbeitende Bevölkerung an.
LG Sophia