Anträge auf Renovierungskostenzuschuss und für Erstausstattung müssen im Voraus gestellt und bewilligt werden (nachweislich schriftlich stellen und auf einen schriftlichen Bescheid bestehen) . Bei der Erstausstattung ist es dem Träger freigestellt, ob er Bar- oder Sachleistungen gewährt (z.B. Gutschein für's Gebrauchtmöbelkaufhaus). Den Antrag kann man jeweils formlos stellen; "Ich beantrage..." und dann halt die erforderlichen Artikel auflisten.
Schau mal hier rein, unter Punkt "Erstausstattung" die pdf-Broschüre, ab Broschüren- Seite 47a: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Wenn Ihr als reine WG zusammenwohnt und jeder getrennt für sich eine 1-Personen- BG mit eigenem Leistungsbescheid etc. bildet, dann muss auch jeder entsprechend für sich einen eigenen Antrag auf Renovierungskosten und für die Erstausstattung stellen. Der Mitbewohner hat mit dem eigenen Leistungsbezug ja nichts zu tun - man teilt sich lediglich die Unterkunftskosten
Das haben wir schon getan. Wir sollen es selber irgendwie formulieren. Da ich aber mein Lebenlang NICHTS bei der Agentur für Arbeit gesucht habe, musste ich mich damit noch nie auseinander setzten und wäre halt über hilfreiche Tipps sehr erfreut.
Typisch ARGE :-(
Frag da doch mal : http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Da bekommt man echt gut und rechtlich haltbare Antworten :-)
Vielen dank fuer deine bemuehungen. :) Schoen, das man hier auch nicht immer nur beschimpft wird :)!