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Antragsstellung auf Erstausstattung WG/Haushaltsgemeinschaft.

Frage von Pitty2501 Pitty2501

Hallo!

Es geht wie man es oben schon entnehmen kann, um eine Antragsstellung. Da ich jetzt mit einer Freundin zusammen ziehen werde und wir beide verschiedene Sacharbeiter haben überlegen wir, wie wir unsere Anträge stellen sollen auf Renovierungskosten und Erstausstattungskosten. Dh. Für unsere eigenen Schlafräume, ist ja klar. Aber für den Rest der Wohnung? Wie sollen wir das am besten machen?

Über schnelle Antworten wäre ich sehr erfreut. :)

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Larah10 Larah10

    Anträge auf Renovierungskostenzuschuss und für Erstausstattung müssen im Voraus gestellt und bewilligt werden (nachweislich schriftlich stellen und auf einen schriftlichen Bescheid bestehen) . Bei der Erstausstattung ist es dem Träger freigestellt, ob er Bar- oder Sachleistungen gewährt (z.B. Gutschein für's Gebrauchtmöbelkaufhaus). Den Antrag kann man jeweils formlos stellen; "Ich beantrage..." und dann halt die erforderlichen Artikel auflisten.

    Schau mal hier rein, unter Punkt "Erstausstattung" die pdf-Broschüre, ab Broschüren- Seite 47a: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

    Wenn Ihr als reine WG zusammenwohnt und jeder getrennt für sich eine 1-Personen- BG mit eigenem Leistungsbescheid etc. bildet, dann muss auch jeder entsprechend für sich einen eigenen Antrag auf Renovierungskosten und für die Erstausstattung stellen. Der Mitbewohner hat mit dem eigenen Leistungsbezug ja nichts zu tun - man teilt sich lediglich die Unterkunftskosten

  • 1
    Antwort von fritzhund fritzhund

    Über schnelle Antworten wäre ich sehr erfreut. :)

    Dann solltest Du wohl Deinen Sachbearbeiter fragen....

    Kommentar von Pitty2501 Pitty2501

    Das haben wir schon getan. Wir sollen es selber irgendwie formulieren. Da ich aber mein Lebenlang NICHTS bei der Agentur für Arbeit gesucht habe, musste ich mich damit noch nie auseinander setzten und wäre halt über hilfreiche Tipps sehr erfreut.

    Kommentar von fritzhund fritzhundfritzhund

    Typisch ARGE :-(

    Frag da doch mal : http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp

    Da bekommt man echt gut und rechtlich haltbare Antworten :-)

    Kommentar von Pitty2501 Pitty2501

    Vielen dank fuer deine bemuehungen. :) Schoen, das man hier auch nicht immer nur beschimpft wird :)!

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wie wäre es, wenn ihr euch ein paar Eimer Farbe und einen Roller kauft, und das selbst macht. Das macht heute so gut wie jeder. (Selbst die Leute, die eine Malerfirma bezahlen könnten) Wieso soll eigentlich jemand anders dafür bezahlen, wenn ihr glaubt zusammen ziehen zu wollen?

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Hier steht gar nicht, dass sie das jemand Anderen erledigen lassen wollen. Die Kosten für (die nötigen Materialien für) mietvertraglich vereinbarte Renovierungsarbeiten und für Erstausstattungen sind nicht im Regelsatz enthalten und gesondert zu beantragen. Ob sie das für zwei einzelne Wohnungen oder für eine miteinander geteilte Wohnung beantragen, ist letztlich Jacke wie Hose. (Und Anspruch auf Erstaustattung hat man auch als Geringverdiener, der nicht im laufenden Leistungsbezug steht. )

    Kommentar von Pitty2501 Pitty2501

    Danke das du es jetzt so schön auf den Punkt gebracht hast. Gibt halt immer, irgendwelche "klugheiten" die meinen alles besser wissen zu müssen & dann noch nicht mal die frage richtig deuten können.

    :)

    Kommentar von Pitty2501 Pitty2501

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    Kommentar von Pitty2501 Pitty2501

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