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antragsfrage wegen tierheimbau zn tierschutzverein gründung

gefragt von MrsXXXMrsXXX am 31.10.2009 um 9:59 Uhr

wo und welche anträge muss ich ausfüllen wenn ich ein tierheim bauen und einen tierschutzverein gründen möchte


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pecudis
beantwortet von pecudis am 31. Oktober 2009 10:20
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Das ist nicht in allen Gemeinden / Landkreisen gleich geregelt, am besten fragst Du Dein zuständiges Veterinäramt.

Hier mal ein Beispiel: http://tinyurl.com/yztvq4n

(Nachgewiesene!) Sachkunde / AUsbildung brauchst Du aber in jedem Fall, und den Bau beim Bauamt beantragen mußt Du auch überall.

Einen Verein gründen kannst Du unabhängig davon. Google "Vereinsgründung", da findest Du genug.


Neufiliebe
beantwortet von Neufiliebe am 31. Oktober 2009 12:46
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auf jeden fall veterinäramt und ordnungsamt.


anonym
beantwortet von Moonie1970 am 31. Oktober 2009 19:17
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WEnn du Rat über die Vereinsrechte in Österreich willst, würde ich dir empfehlen, auf ein österreichische Seite zu gehen. Hier werden alle von deutschem Recht ausgehen udn das wird dir gar nichts helfen.

Am besten fragst du mal bei einem bestehenden Tuierschutzverein in deiner NÄhe nach, was man braucht.


xlyia
beantwortet von xlyia am 31. Oktober 2009 10:21
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Gewerbe oder Bauamt würde ich mal nachfragen


MrsXXX
beantwortet von MrsXXX am 31. Oktober 2009 15:47
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gilt das auch in österreich???, ja an der erfahrung dürfte es nicht mangeln hab eine ausbildung als tierpfleger fachrichtung tierheim u pensionstierpflege (3jahre) und schon über ein jahr tierheimerfahrung


Fenchelblatt
beantwortet von Fenchelblatt am 31. Oktober 2009 19:38
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In Deutschland wären es mind.

  • Veterinäramt

  • Bauordnungsamt (die kümmern sich dann in der Regel um die Beteiligung sonstiger Ämter für den Bau des Gebäudes, wie die untere Wasserbehörde für die speziellen Entwässerungsfragen)

  • für den Verein an sich brauchst Du eigentlich nichts, außer eben der Genehmigung der Vet-Behörde, um viele Tiere halten zu dürfen.

Kommentar von bccm57 am 1. November 2009 14:03

Einen Verein kann man gründen, wenn man eine bestimmte Anzahl zukünftige Mitglieder hat - in Deutschland braucht man mind. 7. Um Pflegetiere zu Hause oder in einem TH halten zu dürfen, benötigt man (zumindest in Deutschland) einen Sachkundenachweis nach §11.


anonym
beantwortet von chynah am 1. November 2009 11:47
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sowas weiß die Stadtverwaltung


anonym
beantwortet von twocats am 2. November 2009 08:56
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Wenn Sie eine Ausbildung als Tierpflegerin und bereits über ein Jahr Erfahrung im Tierheim haben, wäre es doch naheliegend, in dieser Institution um Rat zu fragen oder um praktische Hilfestellung zu bitten ? Auch Ihre dort doch sicher entstandenen Kontakte zu Tierschutzvereinen könnten Sie ebenfalls für Ihre Zwecke nutzen.
Wer sollte Ihnen besser Auskunft geben können als die Leute, die bereits einen entsprechenden Verein gegründet und/oder ein Tierheim gebaut haben ??

Kommentar von 8d1ba5c044784f8f71b28af0c9b8605esmallMrsXXX am 4. November 2009 16:15

die würden mir kündigen aber mir nicht helfen was denkt ihr warum ich selbst was aufmachen möchte wenn es dort so toll wär wwürde ich ja dort bleiben


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