Hallo!
Folgende Situation stellt sich uns:
Meine Frau, 1957 geb. hat in den Jahren 1971 bis 1981 dementsprechend in die Sozialversicherung eingezahlt. Zwei Kinder geb. 82 und 84 wurden angerechnet. Nach 1981 hat sie nie wieder gearbeitet und war nur“ Hausfrau.
Im Jahr 2004 wurde ein Bruch in der Wirbelsäule Diagnostiziert und im Jahr 2005 operiert. Die Wirbelsäule wurde mit 2 sieben cm langen Schrauben versteift. Mehrere, schwerwiegende Krankheiten kamen noch dazu. Arbeiten nicht mehr möglich, dies wurde auch ärztlich bescheinigt.
Antrag auf Erwerbsminderung wurde mit der Begründung abgelehnt weil keine drei Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre gezahlt wurden.
Kennt jemand eine andere Entscheidung des drv, Bund?
Danke für eventuelle Antworten.
Hallo, Sie wollte ja wieder arbeiten. Was wir möchten? Eine Rente! Oder ist es richtig das Hausfrauen die gearbeitet haben, bei dauerhaften Krankheiten leer ausgehen!?
Bekommt sie ja, Sie hat aber nur Anspruch auf Altersruhegeld.