1

Antrags Ablehnung Rente

Frage von gopimax gopimax

Hallo!

Folgende Situation stellt sich uns:

Meine Frau, 1957 geb. hat in den Jahren 1971 bis 1981 dementsprechend in die Sozialversicherung eingezahlt. Zwei Kinder geb. 82 und 84 wurden angerechnet. Nach 1981 hat sie nie wieder gearbeitet und war nur“ Hausfrau.

Im Jahr 2004 wurde ein Bruch in der Wirbelsäule Diagnostiziert und im Jahr 2005 operiert. Die Wirbelsäule wurde mit 2 sieben cm langen Schrauben versteift. Mehrere, schwerwiegende Krankheiten kamen noch dazu. Arbeiten nicht mehr möglich, dies wurde auch ärztlich bescheinigt.

Antrag auf Erwerbsminderung wurde mit der Begründung abgelehnt weil keine drei Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre gezahlt wurden.

Kennt jemand eine andere Entscheidung des drv, Bund?

Danke für eventuelle Antworten.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 1
    Antwort von tschona tschona

    sorry, aber deine frau hat lange nicht mehr gearbeitet-was erwartest du?

    Kommentar von gopimax gopimax

    Hallo, Sie wollte ja wieder arbeiten. Was wir möchten? Eine Rente! Oder ist es richtig das Hausfrauen die gearbeitet haben, bei dauerhaften Krankheiten leer ausgehen!?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Bekommt sie ja, Sie hat aber nur Anspruch auf Altersruhegeld.

  • 0
    Antwort von Schnuffelline62 Schnuffelline62

    Hallo da kann ich dir helfen wenn du möchtest.Deine Frau hat zwei Kinder bekommen und das heißt pro Kind bekommt sie 3 Jahre in die Rente einbezahlt abe 5Jahre also hast du einen Anspruch auf Rente.Es stimmt du sollst die letten 5 Jahre einbezahlt haben das du Rente bekommst. Es hat sich Grundlegend was geändert und zwar.Da deine Frau vor dem 01.01.1961geboren ist ,gilt es das Sie noch ein Recht auf Berufsunfähigkeit Anspruch hat.Zusätzlich kann sie noch eine Grundsicherungsrente beantragen. Laß dich nicht abwimmeln.Bei der Rente mußt du Widerspruch einlegen das ist sehr wichtig.Mach dir aber auch noch eine Akte fertig laß dir Befunde alles kopieren und mach das für dich damit du nicht den Übe rblick verlierst, weil mal schnell was vergessen ist.Jeder Arzt kopiert dir das sofort.Was auch noch sehr wichtig ist hat sie einen Schwerbehindertenausweis schon? Ich selber habe auch einen Rentenantrag am laufen und es ist klar die lehnen den ersten Antrag immer ab. Wenn du möchtest kannst du dich per Email bei mir melden. engelchen5687@hotmail.de Tschüss

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Dass sie innerhalb der letzten 60 Monate mindestens 36 Monate pflichtversichert gewesen sein muss, hat sich aber NICHT geändert

    Kommentar von gopimax gopimax

    Danke für die Kommentare!

    Diese Antworten sind mir ja schon bekannt, bzw. die Gesetzeslage. Meine Frage war oder ist aber so, wie nachstehend zu verstehen: Gibt es eine Entscheidung / Grundsatzurteil eines Sozialgerichtes oder einer höheren Instanz die meine ursprüngliche Frage berücksichtigt und eine Rente (die Höhe der Rente spielt keine Rolle) anordnete, also die dreijährige Beitragspflicht innerhalb der letzten fünf Jahre nicht berücksichtigte! Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich für Interessante Antworten!

  • 0
    Antwort von Lissa Lissa

    Seit 1984 ist es so, dass Renten wegen Erwerbsminderungsrenten nur dann gezahlt werden, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten liegen.

    Deshalb ist keine andere Antwort des Rentenversicherungsträgers zu erwarten.

    Deine Frau wird mit 65 + x Monaten ihre Regelaltersrente beantragen können.

    Ein früherer Rentenbeginn ist nicht möglich.

  • 0
    Antwort von sonne64 sonne64

    ist rechtens letzten 3 jahre sin ausschlaggebend

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    So ist nun mal die Regelung. Erwerbsminderungsrente bekommt, wer durch eine Erkrankung seinen vorher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Das Hausfrauensadsein ist nun mal keine beitragspflichtige Beschäftigung. Sie bekommt ihre Rente mit 65 und 10 Monaten. Sie kann zwei Jahre vorzeitig in Rente gehen mit 7,8 % Abschlag. Vorher geht gar nichts.

    Kommentar von nighthawk101 nighthawk101nighthawk101

    Für die Renten wegen teilweiser/voller Erwerbsminderung ist es unerheblich, ob der vorher ausgeübte Beruf noch/nicht mehr ausgeübt werden kann. Es ist vielmehr entscheidend, ob noch IRGENDEINE Tätigkeit im entsprechenden Rahmen ausgeübt werden könnte...

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Betonung lag auf "ausgeübt". Sie war Hausfrau und hat keine Beiträge gezahlt, das ist alleine ausschlaggebend.

  • 0
    Antwort von JaAl11 JaAl11

    "...Antrag auf Erwerbsminderung wurde mit der Begründung abgelehnt weil keine drei Pflichtbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre gezahlt wurden..." Diese Aussage ist richtig, also wirst du keine gegenteilige Entscheidung finden. Deine Frau hat kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

    Sie hat nur Ansprüche auf Altersrente und diese nur zum regulären Zeitpunkt.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Sie ist NICHR richtig, weil es 36 Pflichtbeiträge seiin müssen also 3 JAHRE

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Sie ist NICHR richtig, weil es 36 Pflichtbeiträge seiin müssen also 3 JAHRE

  • 0
    Antwort von nighthawk101 nighthawk101

    Die Voraussetzung von 3 Jahren Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Leistungsfall ist u.a. Anspruchsvoraussetzung für die Rente wegen Erwerbsminderung. Sofern das nicht erfüllt ist, ist die Ablehnung richtig. Ich gehe mal davon aus, dass ihr auch die Berücksichtigungszeiten zuerkannt worden sind. Die dürften dann bis 1994 laufen. Hat sie sich seitdem nicht arbeitslos bei dem früheren Arbeitsamt bzw. der heutigen Agentur für Arbeit bzw. Träger des Arbeitslosengeld II - Bezuges gemeldet? Wenn nein, sieht es schlecht aus... Ungeachtet hiervon besteht innerhalb eines Monats ab Bescheidung das Widerspruchsrecht. Eine dahingehende Überprüfung wäre möglich, wenn auch nicht "sehr erfolgsversprechend" (s.o.)...

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.