Hallo.
Nach einen schreiben hatte ich gefragt ob eine eu bürgerin mit einem minijob anspruch auch alg2 hatt hier der link nochmal ( http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1323861999 )
Wir haben dan sofort beim jobcenter ein antrag gestellt und alles ausgefüllt jetzt ist ein schreiben gekommen und dort steht:
Betreff: Leistungen zur sicherung des Lebensuntergalts bach den zweiten buch Sozialgesetzbuch (SGB ||)
Ihr antrag vom 15.12.2011
Seht Geehrte frau xxxxxxxx
Ihr antrag auf Leistungen kann nicht entsprochen werden:
Die gesetzliche Voraussetzungen kann nicht entsprochen werden.
Unionsbürger dürfen sich biss zu drei monaten ohne jegliche bedinungen im aufbahmemitliedstaat aufhalten.Während diese voraussetzungslosen Aufenthalts sind sie jedoch generell von einem leistungsansprucg ausgeschlossen ( §7 Abs.1 Satz 2 Nr.1 SGB||). Dieser Leistungsausschluss greift jedoch nicht mehr, wenn sie eine abhängige oder selbstständige Tätigkeit ausüben (Umkehrschluss).
Üben sie eine Abhängige Beschäftigung aus, haben sie ein aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer ( §2 Abs.2 Nr.1 ,1 Alternative FreizügG/EU ).Der Arbeitnehmerstatuts eröffnet ihnen den Zugang zu den leistungen nach dem SGB||.
Bei einem Verdienst von unter 400.00 Euro monatlich kann davon ausgegangen werden, dass es sich um ein Tätigkeit handelt, die als ´´untergeordnet und unwesentlich´´ zu betrachten ist. in diesem fall liegt während der ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ein Leistungsausschluss nach ´´§7 Abs. 1 Satz2 Nr2 SGB||
Ab dem vierten monat richtet sich der leistungsauschluss nach §7 Abs. 1 Satz2 Nr.2 SGB||: Ausländerinnen und ausländer,deren aufethaltsrech sich allein aus dem zweck der arbeitsuche ergibt, und ihre familinenangehörigen erhalten keine leistungen nach dem SGB||.
Die Entscheidung beruht auf §7 Abs. 1 Nr1 und 2 SGB||
Jetzt meine frage was meinen die damit? hat sie recht erst ab den vierten monat oder doch garnicht mit ihrem minijob? ich verstehe dieses schreiben nicht ganz deswegen frage ich mal euch experten!
Nachtrag: In dieser broschüre vom Paritätischen gibt es ein Prüfschema, ob die Bedingungen zum Erhalt von ALG ZWEI auf Dich zutreffen. Bitte auch an alienforum weiterrreichen (ich bin da nicht angemeldet):
http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/12_2011_Sozialleistungen_fuer_Unionsbuerger_DW_EKD.pdf
Viel Erfolg!! (Eigentlich sollte hier keiner verhungern müssen, seit 2005 ist das anders in Deutschland) butterkekse