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Antrag für Mietvertrag

Frage von Butterblume124 Butterblume124

vielleicht könnt ihr mir helfen:

mein mann und ich sind zur zeit auf wohnungssuche in münchen. am freitag hab ich ne wohnung besichtigt und war gleich feuer und flamme, weil ich endlich mal gute chancen hatte, ne bezahlbare wohnung zu finden. war dann mit ein paar anderen leuten im büro der hausverwaltung. dort hab ich nen antrag für die zusendung eines mietvertrags bekommen und dann noch ne erklärung zur provision und ne erklärung zu ner bürgschaft (mein vater würde für uns bürgen). ich habe nix unterschrieben, die haben auch nur meinen nachnamen. sonst gar nix. ich soll bis morgen diese unterlagen unterschrieben zurückbringen. und halt gehaltsnachweise usw. beifügen. die wollen dann halt auch bei der schufa prüfen usw.

naja, jetzt sagt mein mann, der dort nicht dabei war, dass er aus irgendeinem grund dort nicht hinziehen möchte.

wenn ich dort morgen anrufe und das sage, gibt das irgendwelche probleme für mich? in dem antrag ist ein feld für die adresse, an den der mietvertrag geschickt werden soll. das heißt ja, der mietvertrag soll schriflich abeschlossen werden, oder?

vielen dank für eure hilfe!

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Antworten (5)

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    Antwort von Doppelherz Doppelherz

    Nein, warum. Du hast ja keinen Vertrag unterschrieben, sondern dich nur interessiert gezeigt. Das wäre ja noch schöner. Man muss ja auch die sogenannte Selbstauskunft ausfüllen und unterschreiben. Da verpflichtest du dich nicht, die Wohnung zu nehmen, falls sie dir zugeteilt wird. Aber du versicherst, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind.

    Ja, Mietverträge werden meist schriftlich abgeschlossen, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfiehlt sich aber durchaus, da sonst die Auslegung bei Problemen schwierig werden kann.

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    Antwort von ungererbad ungererbad

    Eine Hausverwaltung wird Mietverträge IMMER und NUR schriftlich abschließen. Obwohl so ein Vertrag auch mündlich gültig und wirksam ist. Du hast in dem Fall nichts abgeschlossen, mach Dir keine Sorgen.

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    Antwort von LouisdeFunes LouisdeFunes

    Bevor Ihr beide den Mietvertrag nicht unterschrieben habt, besteht auch keine Verpflichtung diese Wohnung zu nehmen. Ruf dort an und sag, dass Dein Mann nicht dort hinziehen will. Damit basta.

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    Antwort von dasElend dasElend

    das heißt es. aber solange du den vertrag nicht unterschrieben hast kann nichts passieren. da brauchste keine bedenken haben. sag einfach ab und gut ist

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    Antwort von Butterblume124 Butterblume124

    vielen dank für eure schnellen antworten. dann kann ich den restlichen sonntag noch genießen und erledige den anruf gleich morgen in der früh vor der arbeit... danke!

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