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Antrag für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht noch rechtzeitig?

Frage von MartyX MartyX

Hallo,

mit Schrecken habe ich vorhin ein Schreiben von der GEZ entdeckt, nach dem ich mich für das folgende Halbjahr von der Rundfunkgebührenpflicht befreien kann, wenn ich den Antrag und eine beglaubigte Abschrift einschicke. Im Brief heißt es: Ab wann wird eine Gebührenbefreiung wirksam? *Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag bei der GEZ eingegangen ist. Wird der Antrag vor Ablauf eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. *

Nun, heute habe ich es nicht mehr zur ARGE geschafft, weil die nur bis 12.30 Uhr geöffnet haben. Wenn ich morgen an die GEZ Antrag und beglaubigte Abschrift abschicke, sollte der Brief normalerweise am 1. Juli eintreffen. Ist das dann noch rechtzeitig? Ich habe keinen Bock, ein halbes Jahr GEZ-Gebühren zu zahlen.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von compu60 compu60

    Du kannst den Antrag auch ohne die Kopie einsenden, mit dem Hinweis das die Kopie nachgereicht wird. Das erfüllt dann schon mal die Bedingung, das der Antrag pünktlich ankommt. Habe das schon selbst so gemacht und die GEZ hat das so akzeptiert. Nur nicht das Nachsenden der Kopie vergessen.

    Kommentar von MartyX MartyX

    Mist. Habe die STAMPIT-Marke schon aufgeklebt. Aber wenn, wie wouong schrieb, der Einlieferungstag relevant ist, dann sollte es keine Probleme geben. Danke für den Tipp.

    Kommentar von compu60 compu60compu60

    Laut GEZ zählt der Tag an dem der Antrag bei denen eingegangen ist. Schickst du den Morgen erst los, kommt eralso erst am 1.7. an und erst ab August gibt es die Befreiung. http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

    Kommentar von MartyX MartyX

    Dann ist also das, was "wouong" weiter oben geschrieben hat, falsch. Toll, hätte ich mir das Einschreiben sparen können.

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    Antwort von wouong wouong

    Wenn Du den Brief MORGEN 30.06.09 zur GEZ schickst ( Einschreiben + Rückschein nicht vergessen ), bist Du noch auf der sicheren Seite,egal ob er am 1,2 oder 3 Juli bei der GEZ eintrifft.Wichtig ist der Einlieferungstag und der ist noch im JUNI

    Kommentar von MartyX MartyX

    Hm, bisher habe ich das Schreiben an die GEZ immer ohne Einschreiben verschickt, ohne dass es irgendwelche Probleme gab. Ich denke (und hoffe) mal, dass die auch in diesem Fall ehrlich sind. Danke für die hilfreiche Antwort.

    Kommentar von wouong wouongwouong

    das ist selbstverständlich Deine Entscheidung !

    Kommentar von wouong wouongwouong

    ein kurzer NACHTRAG !

    Du solltest schon einen Nachweis haben über die rechtzeitige Einlieferung.Es gibt ja da auch noch den EINSCHREIBBRIEF - EINWURF ohne Rückschein und der ist billiger als das normale Einschreiben.

    Kommentar von MartyX MartyX

    Zu spät - leider. Ich habe schon per STAMPIT von der Deutschen Post eine Marke für 4,40 Euro ausgedrückt. Trotzdem danke.

  • 1
    Antwort von mineiro mineiro

    Wenn der Brief am 1.7. eintrifft, gilt das dann ab 1.8. - am 1. hat der Monat nun mal schon begonnen.

    Kommentar von MartyX MartyX

    Ok, danke.

  • 0
    Antwort von bueten bueten

    Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    Dateiformat: Adobe Acrobat/Reader PDF

    Für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist ein Antrag zu stellen .... So füllen Sie den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aus ...

    http://www.gez.de/e160/e161/e390/BefreiungsantragGEZ200808.pdf

    Kommentar von MartyX MartyX

    Das war nicht meine Frage.

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