Hallo,
mit Schrecken habe ich vorhin ein Schreiben von der GEZ entdeckt, nach dem ich mich für das folgende Halbjahr von der Rundfunkgebührenpflicht befreien kann, wenn ich den Antrag und eine beglaubigte Abschrift einschicke. Im Brief heißt es: Ab wann wird eine Gebührenbefreiung wirksam? *Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag bei der GEZ eingegangen ist. Wird der Antrag vor Ablauf eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben. *
Nun, heute habe ich es nicht mehr zur ARGE geschafft, weil die nur bis 12.30 Uhr geöffnet haben. Wenn ich morgen an die GEZ Antrag und beglaubigte Abschrift abschicke, sollte der Brief normalerweise am 1. Juli eintreffen. Ist das dann noch rechtzeitig? Ich habe keinen Bock, ein halbes Jahr GEZ-Gebühren zu zahlen.
Mist. Habe die STAMPIT-Marke schon aufgeklebt. Aber wenn, wie wouong schrieb, der Einlieferungstag relevant ist, dann sollte es keine Probleme geben. Danke für den Tipp.
Laut GEZ zählt der Tag an dem der Antrag bei denen eingegangen ist. Schickst du den Morgen erst los, kommt eralso erst am 1.7. an und erst ab August gibt es die Befreiung. http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Dann ist also das, was "wouong" weiter oben geschrieben hat, falsch. Toll, hätte ich mir das Einschreiben sparen können.