Hallo, ich habe inzwischen die 2. Ablehnung für die Erwerbsminderungsrente (Widerspruch) erhalten. Bisher wurde der ganze Schriftverkehr über den VDK geregelt. Allerdings bin ich mit der arbeitsweise nicht sehr zufrieden. Nun bin ich am überlegen, ob ein weiterer Widerspruch vor dem Sozialgericht überhaupt Sinn macht.
Der Antrag wurde gestellt, da ich seit Jahren starke Rückenprobleme (HWS, BWS, LWS Schäden), Asthma und jede Menge Allergien, Migräne, Depressionen habe. Ich bin seit über 7 Monaten arbeitsunfähig erkrankt und bin in Dauerbehandlung. Vom Arbeitsamt wurde bereits ein Gutachten erstellt, welches sehr, sehr viele Einschränkungen enthält - nur ganz leichte Arbeiten im Tagesdienst. Die Arbeitsvermittlerin meine "Wohin soll ich Sie damit vermitteln". Ich bin am überlegen zu einem Anwalt für Sozialrecht zu wechseln, wenn ich mich zum Widerspruch vor dem Sozialgericht entscheiden sollte. Hat jemand Erfahrung ob das möglich ist? Ich bin inzwischen nervlich ziemlich am Ende und weiß im Moment nicht wie es weiter gehen soll. Vielen Dank für hilfreiche Tipps.
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