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Antrag Berufliche Reha wie und wann?

Frage von Alex030 Alex030

Ich werde in drei Wochen, nach 7 monatiger Arbeitsunfähigkeit, meine Arbeit im Rahmen des sog. Hamburger Modell´s wieder aufnehmen. Ich glaube, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ich werde es versuchen aber auch mein Arzt hält es für problematisch. Was kann ich tun wenn mein Arbeitgeber mit meiner Arbeitsleistung nicht zufrieden ist? Davon muss ich ausgehen. Ich bin 54 und werde wohl Umschulen müssen. Wie muss ich eine Berufliche Reha beantragen und muss ich damit warten bis man mich gekündigt hat? Vielen Dank für die Mühe wenn mir jemand antworten kann. Alex

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Antworten (1)

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    Antwort von Klara33 Klara33

    Hallo Alex, komplexes Thema. Ich werde versuchen, mich kurz zu fassen. Eine stufenweise Wiedereingliederung dient der Erprobung, es kann sich also herausstellen, dass Du in Deinem Job nicht arbeitsfähig bist. Das ist aber davon zu unterscheiden, ob Dein Arbeitgeber mit Deiner Leistung zufrieden ist. Denk darüber nach, ob ein Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt sinnvoll ist. Eine Schwerbehinderung (oder Gleichstellung) bietet einen besonderen Kündigungsschutz und gleichzeitig dem Arbeitgeber die Möglichkeit finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen zum Ausgleich einer verminderten Arbeitsleistung. Gleichzeitig solltest Du Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Rentenversicherung beantragen und zwar auf keinen Fall erst nach einer Kündigung. Es könnte ja z.B. sein, dass Du eine andere Tätigkeit bei Deinem Arbeitgeber ausüben kannst, für die Du z.B. durch eine berufliche Reha qualifizierst wirst. MfG Klara

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