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Antrag beim HarzIV für Möbel und Erstausstattung

gefragt von engel12472engel12472 am 01.11.2009 um 18:37 Uhr

Hallo, wer kann uns helfen bzw. weiß was man beim Harz IV alles beantragen kann. Meine Freundin wurde jetzt am Wochenende von Ihrem Mann sitzen gelassen. Sie ist in der 28 Woche Schwanger und hat noch keine Ausstattung für´s Kinderzimmer, Dann hat ihr Mann auch ein teil der Möbel mitgenommen und die Wohnung ist auch sehr groß ( ca 95 m2), wissen auch noch gar nicht ob das Amt diese Miete überhaupt Übernehmen wird. Nun meine Frage was kann Sie beim Hartz IV alles für Gelder beantragen damit bei ihr in der Wohnung wieder Möbel stehen und was bekommt bzw. kann man alles für die Erstausstattung beantragen. Und kann das Amt verlangen das sie in ihrem momentanen Zustand auch auszieht??

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HartzIV x 189 Babyerstausstattung x 7

kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 1. November 2009 18:41
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sie muß sofort einen antrag stellen. die wohnung ist zu groß. ihr stehen ca 63 qm zu. da diese wonung auch 3 monate kündigungsfrist hat, würde es nicht gut passn, da in drei monaten das babi gerade geboren ist.das muß alles sofort geregelt und abgeklärt werden. eine erstausstattug sollte auch sofort benttragt werden.

Kommentar von Simple_avatar4smallengel12472 am 1. November 2009 18:46

Danke für die hilfreiche antwort, hat mir die ersten fragen schon einmal beantwortet das mit der Wohnung wollen wir am Dienstag machen da sie morgen zum Doc muss und der Vermieter nur Vormittags erreichbar ist vielleicht können wir dort auch was erreichen das sie die 3 Monate nicht einhalten muss da sie ja auch erst mitte Oktober eingezogen sind.


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 1. November 2009 18:38
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all diese fragen kann dir am besten der zuständige sachbearbeiter beantworten


anonym
beantwortet von ivonne82 am 2. November 2009 15:03
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wegen den möbeln die der ex mitgenommen hat, sieht es schlecht aus. es war ja schon mal alles vorhanden. hatte die gleiche situation. obwohl er die möbel mit in die ehe brachte und nach dem prinziep der zugewinngemeinschaft auch nach der trennung rechtlich ihm gehörten habe ich nichts von der arge bekommen. das ist aber von kommune zu komune unterschiedlich geregelt. beantragen kostet nichts und ein versuch ist es wert.


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