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Antrag auf Zulassung zum Studium: Antrag auf Nachteilsausgleich ...

gefragt von antola61antola61 am 04.05.2009 um 20:42 Uhr

Hallo, meine Tochter hat heute online ihren Antrag auf Studiumplatz gestellt.

Dabei tauchte der Punkt

"Stellen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich?

  • Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote ja / nein
  • Antrag auf Verbesserung der Wartezeit ja / nein auf...

Weiß jemand, was das bedeutet? Hat das was damit zu tun, wenn man nach dem Abi nicht gleich anfängt zu studieren, sondern z.B. 1 Jahr was anderes macht?


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anonym
beantwortet von viamedici am 4. Mai 2009 20:44
1x
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Was soll es denn für ein Studium sein. Bei einem Antrag auf Nachteilsausgleich muss man oft klagen und das nicht nur bei einer Uni sonder am besten bei ca. 5-10... Wenn du einige Infos brauchst infach eine pers. Frage schreiben


anonym
beantwortet von vlavielle am 5. Mai 2009 09:48
1x
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Beim ersten kannst du zur Verbesserung Deiner Druchschnittsnote antrag auf erneute Prüfung stellen. Beim Nachteilsausgleich handelt es sich vor Allem um die Nachteile behinderter Menschen, und nur zweitrangig um z.b. den Wunschort des Studium sogar bei der Arbeitsagentur kannst Du dich darüber informieren lassen. LG

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 2. Juni 2009 10:22

Danke für eure Antworten!!



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