Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt für die Bausparprämie sind Bausparer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 25.600 EUR(Ledige) oder 51.200 EUR(Verheiratete). Die Arbeitnehmer-Sparzulage können Arbeitnehmer, die mit vermögenswirksamen Leistungen bausparen und deren Bruttoeinkommen 17.900 EUR (für Ledige) und 35.800 EUR (für Verheiratete) nicht übersteigt, beantragen.
Wie sieht die Förderung aus?
Die Prämie beträgt 8,8 Prozent der Bausparbeträge, bis zu 512 EUR jährlich bei Ledigen und bis zu 1024 EUR bei Verheirateten. Bei Verträgen, die nach dem 31.12.1991 abgeschlossen wurden, erfolgt die Gutschrift der Prämie bei Vertragszuteilung.
Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt die Prämie 9 Prozent des Sparbetrags bis zu 470 EUR jährlich. Für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.12.1993 auf einen Bausparvertrag eingezahlt wurden, wird die Prämie erst bei Vertragszuteilung gutgeschrieben.
Wo beantrage ich die Förderung?
Die Bausparprämie wird auf Antrag des Sparers von den Bausparkassen beim Finanzamt angefordert. Sie muss jährlich beantragt werden. Für die Arbeitnehmer-Sparzulage müssen Sie beim Arbeitgeber beantragen, Lohn oder vermögenswirksame Leistungen direkt auf den Bausparvertrag zu überweisen. Den Antrag auf die Sparzulage stellen Sie beim örtlichen Finanzamt. Auch dieser Antrag muss jährlich gestellt werden
Quelle : Scout 24
Diese Frage teilen