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Antrag auf Wohnung?

Frage von Cassandraxx Cassandraxx

Also, mein Verlobter ist zur Zeit in Haft und wird im Januar entlassen. Da er aus privaten Gründen nicht mehr nach Hause zu seinen Eltern kann, möchte ich ihm nun eine Wohnung besorgen. Er ist 22 Jahre alt und seine Eltern empfangen beide Harz 4. Er hat vor Haftantritt ALG II und danach auch Harz 4 bezogen. Nun habe ich die Frage, was muss ich als erstes tun, in wie weit kann ich das alles erledigen, wo muss ich hin, und wie lange würde so etwas dauern, bis man in eine Wohnung ziehen kann? Ich kenne mich mit solchen Sachen wirklich gar nicht aus ... Wäre echt dankbar um Antwort!

Ach ja, kann ich als sozusagen "aussenstehende" Person dies überhaupt alles beantragen in seinem Namen, oder wird mir überhaupt auskunft erteilt? Verheiratet sind wir ja noch nicht?

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Antworten (4)

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    Antwort von Samira1988 Samira1988

    Ich würde an deiner Stelle mir von ihm eine Vollmacht für die ganzen Sachen geben lassen und dann zur ARGE und Wohnungsamt gehen und mich da erkundigen. Wenn alles klappt bekommst du dort die anträge, die du schonmal ausfüllen kannst und er muss sie dann unterschreiben. Wie lange das dann alles dauert kann ich dir leider nicht sagen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Für die Anträge muss man nicht ins Amt -> http://kuerzer.de/antraege

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Soviel ich weiß, muss man für den Antrag zum Landratsamt. Anträge bekommt man bestimmt auch mit Vollmacht

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    Antwort von Cassandraxx Cassandraxx

    ich bin 20 Jahre alt! Aber habe mit solchen Dingen Null erfahrung!

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Würde gerne wissen, wie alt du bist.

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