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Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente - Hilfe gesucht

Frage von trolet trolet

Hallo, alle zusammen!

Ich würde gerne wissen welche Möglichkeiten ich habe. Ich bin 52 Jahre alt, arbeite als Lageristin ( kommissionieren, verpacken schwere körperliche Arbeit ) in einem großen Versandhaus .Bin schon 9 Monate krank, beziehe Krankengeld. Ich versuche jetzt alles kurz zu umfassen.

  • -2007 OP Gehirntumor / Falxmeningeom Entfernung mit nachfolgender Lähmung links ( im Moment Rest Lähmung – Kraftabschwächung , Muskeldisbalance ),
  • -50% Schwerbehinderung
  • ,HWS-5/6 und 6/7 Wurzelreizsyndrom, Osteochondrose
  • -LWS- C6 Bandscheibenvorfall
  • -Refluxkrankheit
  • -Depressionen

Mein Tagesablauf in letzter Zeit war- morgens zur Arbeit, abends zum Schmerztherapeuten und Psyhologen. Jetzt geht es aber nicht mehr, kann nicht mehr. 2009 habe ich Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen und in Anspruch gennomen. Aber das war ein Witz – 3 Monate habe ich am Computer geübt und die restlichen 6 Monate Bewerbungen geschrieben auf andere für mich geeignete Arbbeitsplätze . - Das Alles hat nichts gebracht .Ich bin wieder in meinem alten Arbeitsplatz gelandet. Im Betrieb gibt es keine Versetzungsmöglichkeit und meine alte Arbeit ist für mich nicht mehr zumutbar.

Vor Rehabericht 2011-Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kann die Patientin noch körperlich leichte bis mittelschwere Tätigkeiten im Verhältnis 80:20 in allen Organisationsformen 6 Std. und mehr arbeitstätig durchfüren.Und danach folgen die sämtliche Tätigkeiten die ich nicht ausüben darf. Normalerweise habe ich 7Stunden am Tag-35 Stunden die Woche, gearbeitet.

Jedoch kann ich mir dies gesundheitlich nicht mehr zumuten. Meine Frage: Lohnt es sich in meinem Fall überhaupt einen Antrag auf Ewerbsminderungsrente zu stellen?

Wie ich das von anderen gehört habe , ist dies ein sehr langer, schwerer und wahrscheinlich erfolgloser Weg . Mir würde schon sehr helfen ,wenn ich immer noch meine alte Arbeit machen würde, z. B 4 Std. arbeiten würde und von der Rentenversicherung 3 Std.als TeilErw.mind.rente bekomme. Ih frage mich natürlich, ob dies möglich ist. In meinem Alter (52) möchte ich natürlich meinen Arbeitsplatz nicht verlieren.

Was bedeutet- Aussteuerung von Krankenkasse? Ist das schlimm? Was passiert mit meiner Vollrente? Wird sie eingefroren? Ist es nicht besser weiter arbeiten zu gehen mit Schmerzmittelen bis es nicht mehr geht? Für mich spielt auch eine Rolle, ob man mit dem Geld aus der Teilerwerbsminderungsrente leben kann?

Gibt es vielleicht sogar eine Seite wo man sowas vorher berechnen kann? Oder eine Art Formel wie ich das aus meinem aktuellen Rentenbescheid errechnen kann?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo trolet,

    Fazit zu meinen vorherigen Ausführungen:

    Wenn jemand (so wie Sie Ihren Fall beschreiben), gesundheitlich angeschlagen ist und jahrelang seine Pflichtbeiträge in das System entrichtet hat, dann soll er auch auf seine Rechte pochen und seinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einreichen!

    Allerdings scheitern viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente, weil diese Anträge nicht richtig vorbereitet werden und weil die dringend notwendigen Fakten fehlen!

    Es macht überhaupt keinen Sinn, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einzureichen ohne entsprechende, glasklare Nachweise beizufügen!

    Aus diesen Nachweisen (aktuellste fachärztliche Atteste, Entlassungsberichte, Gutachten) muß zweifelsfrei ersichtlich sein, aus welchen Gründen, wie und weshalb die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf unter 6, bzw. noch besser, auf unter 3 Stunden auf Dauer, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

    Richtig ist, REHA geht vor Rente!

    Wer aber seine REHA mit dem Status "Arbeitsunfähig" antritt und die oben angeführten Nachweise bereits vor Antritt der REHA beibringt, der kann auch damit rechnen, daß sich die Mediziner der Rentenversicherung diesen bereits vorhandenen, ärztlichen Aussagen anschließen!

    In der Regel werden diese Nachweise dann auch im REHA-Entlassungsbericht berücksichtigt und finden auch Berücksichtigung in der Bewertung der noch vorhandenen Restleistungsfähigkeit!

    Sind keine derartigen Nachweise vorhanden ist es für die Rentenversicherung leicht, eine noch höhere Restleistungsfähigkeit zu attestieren und den Antrag abzulehnen!

    Über"Eines" müßen Sie sich aber von Anfang an klar werden:

    Sie persönlich müßen genau wissen, was Sie wollen!

    Sie müßen sich entscheiden:

    Wollen und können Sie weiterarbeiten oder aber Sie wollen die Erwerbsminderungsrente durchsetzen.

    Beides zu gleicher Zeit geht nicht!

    Die Rentenversicherung wird ggf. erst einmal Ihren Antrag ablehnen.

    Das ist durchaus nicht ungewöhnlich und oft eine Art Schachzug um die Spreu vom Weizen zu trennen.

    Viele Leute geben dann bereits auf und die Rentenversicherung hat Ihr Ziel dann erreicht.

    Wird ein Antrag abgelehnt, erhält der Antragssteller eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen und hat dann Gelegenheit, seinen Widerspruch zu begründen!

    Spätestens bei der Widerspruchsbegründung sollte aber unbedingt ein kompetenter Rechtsbeistand hinzugezogen werden, welcher alle juristischen Feinheiten mit einfließen läßt!

    Meist wird die Rentenversicherung auch diesen Widerspruch ablehnen und dann landet das Verfahren vor dem Sozialgericht.

    Betroffene haben oft zu Unrecht Angst vor dem Sozialgericht!

    Das Sozialgericht setzt sich in der Regel aus einem hauptamtlichen Richter und 2-3 Ehrenamtlichen Richtern zusammen.

    Das Sozialgericht ist "Parteiunabhängig" und verpflichtet, die Beweissicherung zu ordnen und zu forcieren und da geht es bis ins Detail!

    Bei unklarer Beweislage wird das Sozialgericht gerichtlich bestellte Gutachter mit einem neutralen oder je nach vorhandenen Krankheiten mehreren neutralen Fachgutachten beauftragen.

    Diese gerichtlichen Fachgutachten werden dann den Gutachten der Rentenversicherung gegenüber gestellt!

    Oft kommt der Antargssteller dann auf diesem Weg zu seinem Recht und zu seiner Erwerbsminderungsrente.

    Manchmal ergibt sich bei den GUTACHTEN eine Pattsituation.

    Dann hilft oft nur noch ein fachübergreifendes Privatgutachten, welches aber gerichtlich genehmigt werden und vom Antragssteller finanziert werden muß!

    Tipp:

    Wer ein Sozialgerichtsverfahren auf sich zukommen sieht, der tut sehr gut daran, öffentlichen Sitzungen der Sozialgerichte beizuwohnen.

    So bekommt man ein Gespür dafür, wie dort der Ablauf ist und mit welchen Argumenten die Rechtsanwälte der Rentenversicherung agieren.

    Daraus wiederum kann man wichtige Rückschlüße auf seinen eigenen Fall ziehen und eventuell noch fehlende Fakten beibringen.

    In diesem Sinne viel Erfolg und beste Grüße

    Konrad

  • 2
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo trolet,

    Sie schreiben unter anderem:

    Ich würde gerne wissen welche Möglichkeiten ich habe. Ich bin 52 Jahre alt, arbeite als Lageristin ( kommissionieren, verpacken schwere körperliche Arbeit ) in einem großen Versandhaus.<

    Wenn Sie vor dem 1.1.1961 geboren sind und Ihr ausgeübter Beruf eine Ausbildung erfordert und als Beruf anerkannt ist, dann haben Sie noch Anspruch auf Vertrauensschutz und können ggf. eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit beantragen und durchsetzen!

    Wird Ihnen diese teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit zuerkannt, dann kann ggf. wegen verschlossenem Arbeitsmarkt eine volle Erwerbsminderungsrente zuerkannt werden!

    Allerdings geht da in der Regel nichts ohne ein Verfahren vor dem Sozialgericht!

    Bedingungen:

    Die gesetzlichen Voraussetzungen müßen in jedem Fall erfüllt sein!

    In den letzten 5 Jahren müßen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet worden sein!

    Die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit muß auf Dauer auf maximal 3 bis unter 6 Stunden abgesunken sein!

    Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, der kann sich nicht mehr auf diesen Vertrauensschutz berufen und muß schärfere Geschütze auffahren!

    In diesem Fall muß der Nachweis erbracht werden, daß die noch vorhandene Restleistungsfähigkeit auf Dauer auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

    Wer diesen Nachweis nicht beibringen kann, der wird von der Rentenversicherung auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen, auch wenn dort überhaupt kein entsprechender Arbeitsplatz verfügbar ist!

    Dieser Nachweis sollte bereits vor Antritt einer REHA-Maßnahme (REHA geht vor Rente) durch Ihre behandelnden Ärzte/Fachärzte/Kliniken in glasklar formulierten Attesten, Entlassungsberichten, Gutachten dokumentiert sein!

    Wer sich auf die medizinische Bewertung seiner noch vorhandenen Restleistungsfähigkeit durch die Mediziner der Rentenversicherung verläßt und sich mit deren Formulierungen zufrieden gibt, der hat schlechte Karten.

    Die Mediziner der Rentenversicherung sind in der Regel vertragsgebunden und werden Ihre Gutachten immer zu Gunsten Ihres Auftraggebers formulieren.

    Dem Antragssteller aber obliegt der belegbare Nachweis, daß seine Restleistungsfähigkeit wie oben aufgezeigt, auf Dauer abgesunken ist!

    Wer nun zu seinen behandelnden Ärzten marschiert und entsprechende Atteste anfordert, der muß bedenken, daß dieser Art aussagefähige Atteste einen hohen Verwaltungs- und Zeitaufwand erfordern und durch die gesetzliche Sozialversicherung nicht bezahlt werden!

    Es ist also dringendst anzuraten, mit den betreffenden Ärzten die Angelegenheit zu erörtern und ggf. ein Honorar für die Ausarbeitung derartiger Atteste zu vereinbaren!

    Sie schreiben weiter:

    Bin schon 9 Monate krank, beziehe Krankengeld. Was bedeutet- Aussteuerung von der Krankenkasse<

    Die Krankengeldzahlung einschließlich der 6-Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet nach 78 Wochen für immer!

    Meine Frage: Lohnt es sich in meinem Fall überhaupt einen Antrag auf Ewerbsminderungsrente zu stellen?<

    Die Krankenkasse wird Ihnen früher oder später diese Entscheidung abnehmen!

    In der Regel werden Sie, je nach Krankenkasse, früher oder später unter Fristsetzung aufgefordert, bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente einzureichen!

    Für den Fall, daß Sie sich dieser Anforderung nicht anschließen, wird Ihnen in der Regel angedroht, daß die Krankengeldzahlungen eingestellt werden!

    Vor Ablauf der 78-Wochenfrist muß rechtzeitig beim Arbeitsamt ein Antrag auf Arbeitslosengeld 1 eingereicht werden!

    Sie schreiben weiter:

    Was passiert mit meiner Vollrente? Wird sie eingefroren? Gibt es vielleicht sogar eine Seite wo man sowas vorher berechnen kann? Oder eine Art Formel wie ich das aus meinem aktuellen Rentenbescheid errechnen kann?<

    Ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Erwerbsminderungsrente bzw. ab Einstellung der Pflichtbeitragszahlungen wird die bis jetzt erreichte Altersrente in der Tat auf Lebenszeit eingefroren!

    Die Höhe Ihrer bis jetzt erreichten Anwartschaft auf Altersrente entnehmen Sie bitte Ihrer aktuellen Rentenauskunft!

    Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente muß ebenfalls aus der Rentenauskunft ersichtlich sein und entspricht in etwa der erreichten Altersrente.

    Wenn Sie die Erwerbsminderungsrente vor dem 60-igsten Lebensjahr in Anspruch nehmen, dann müßen Sie mit einer Kürzung der vollen Erwerbsminderungsrente um bis zu 10,8 % rechnen!

    Die Höhe der teilweisen Erwerbsminderungsrente entspricht dann der Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente!

    Nachdem nun hier der Platz erschöpft ist, erfolgt das Fazit in einem "Extra-Kommentar!"

    Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

    Konrad

  • 2
    Antwort von gabriele0815 gabriele0815

    Stelle einfach einen EU-Antrag, dann wirst du neu begutachtet und es wird entschieden. Es gibt aber auch Broschüren über die EU-Rente. Sowas müßte es bei der entsprechenden Rentenversicherung geben. Ich habe meine Broschüre mal beim Versorgungsamt bekommen, die lag dort im Wartebereich. www.bbv.de/online-rechner/berufs-_erwerbsunfaehigkeit

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es nur noch für "Altfälle"

  • 1
    Antwort von trolet trolet

    Vielen lieben Dank. Ich bin wirklich überwältigt wie viele Antworten ich bekommen habe. Ich habe durch euch sehr viele neue Informationen gewonnen.

    Ich bin bereits in der VDK (seit Ende letzten Jahres) und war dort auch schon in der Beratung. Heute war ich sogar direkt bei der Rentenversicherungsberaterin.

    Auf jeden Fall habe ich durch euch und die Beratung heute für mich beschlossen ersteinmal mit meinem Arbeitgeber nochmals in Kontakt zu treten und dann weitere Maßnahmen zu überdenken.

    Eure Tipps werde ich auf jeden Fall berücksichtigen und wenn es zum Antrag kommt, werde ich mich an eurem Rat orientieren. Vielen lieben Dank nochmal.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Das Kriterium für eine Erwerbsminderungsrente liegt aber leider bei 6 Stunden pro Tag. Wenn du diese in irgendeiner Arbeit noch ausführen kannst, bist du nicht anspruchsberechtigt.

    Aussteuerung der Krankenkasse heißt, dass diese höchstens 78 Wochen Krankengeld zahlt. Die 6 wöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zählt mit. Wenn die 78 Wochen um sind, und du immer noch arbeitsunfähig bist, kannst du nur Grundsicherung beantragen (Hartz IV)

    Für deine Rente werden z.Zt. immer noch Beiträge entrichtet. Erst wenn du die Grundsicherung erhältst, zählt zwar die Wartezeit weiter, (Arbeitslosigkeit ohne Bezüge), es werden aber keine Beiträge mehr entrichtet.

  • 1
    Antwort von stadtpflanze stadtpflanze

    Hallo Trolet.

    Das sind sehr viele Fragen auf einmal.

    ich fang mal mit der "finanziellen" an. Bei der DRV kannst du hier

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publ...

    die Höhe der unterschiedlichen Renten rauslesen, damit du mal einen Überblick hast. Aber genau sogut kannst du in deinen Rentenverlauf schauen. Da steht der Betrag der vollen Erwerbsminderungsrente drin, Die teilweise EM-Rente beträgt die Hälfte.

    "eingefroren" wird nichts. Die volle Rente bekommst du ab ca 67 (je nach Geburtsmonat/jahr) Auch das kannst du bei der DRV nachlesen:

    Wenn du ausgesteuert wirst musst du dich umgehend bei der Arbeitsagentur melden. in der Regel gibt es dann ca 1 Jahr ALG 1.

    Du kannst jederzeit einen EM-Rentenantrag stellen. Es ist aber zu beachten, dass dies in der Regel ein sehr "steiniger" Weg ist, mit mehreren Gutachten und einer Dauer u.U. mehrerer Jahre.

    Am besten meldest du dich mal kostenlos beim Forum krank-ohne-rente.de an. Dort gibt es zahlreiche Betroffene, denen es wie dir geht. Auch Menschen, die ihren Arbeitsplatz noch haben und trotzdem Rente beziehen.

    Fürs erste mal liebe Grüße und gute Besserung!

  • 1
    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, so wie ich die GRV kenne wirst Du mit diesen Aussagen derzeit wohl leider keine EMR erhalten. Kernproblem ist die Feststellung, wenn auch vor der Reha, dass Du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch über 6 Stunden wirst arbeiten können.

    Die wichtigste Feststellung liegt in der Tatsache, dass der Rentenversicheurngsträger dabei von den Beurteilungen ausgehen wird, dass Du noch über 6 Stunden, wenn auch nur leichte Arbeiten, wirst tun können. Das, was in der privaten BU-Versichernug seit Jahren verpönt ist und immer weiter abgeschafft wird, hat der Staat mit der Rentenreform 2001/2002 eingeführt: Die Verweisbarkeit. Die volle EMR bekommt nur, wer tgl. nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann. Wer über 6 Stunden arbeiten kann, bekommt keine EMR. Das fatale dabei ist, dass der Rentenversicherungsträger nur behaupten muss, dass Du noch soviele Stunden arbeiten kannst, ohne dass er verpflichtet ist Dir eine solche Arbeitsstelle zu vermitteln. Die bloße Behauptung reicht schon. Und nachdem der Grundsatz gilt Reha vor Rente, wird er Dich eher wieder in eine Reha-Maßnahme stecken, damit er Dich wieder für den Arbeitsmarkt fit macht.

    Die übliche Bearbeitungszeit für einen EMR-Rentenantrag dauert gut 9 Monate. Dann erhält man einen ablehnenden Bescheid und die ganze Tretmühle geht von vorne los. Arzt über Arzt und jede Menge Untersuchungen. Gutachten mit Gegengutachten usw. bis Du letztendlich entnervt aufgibst. Es mag jetzt blöd klingen, aber mit Deinen gerade mal 52 Jahren bist Du auch unter diesen sicherlich erschwerten gesundheitlichen Bedingungen, einfach noch zu jung und zu gesund. Das klingt zynisch, die Rechts- und Sachlage ist nun mal leider so.

    Es ist nicht leicht, aber ich kann Dir aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen mit der GRV Dir (leider) nur empfehlen Dir aus eigenem Antrieb heraus eine leichtere Arbeit zu suchen, die Dich körperlich nicht beansprucht. Dies ist aber bei dem Alter fast unmöglich. Für die Rente zu Jung, für die Arbeitswelt, mit den gesundheitlichen Einschränkungen, zu alt und damit unvermittelbar. Ich kann Deine Situation aus eigener Erfahrung nur zu gut verstehen und nachempfinden. Alles Gute.

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Die Aussteuerung durch die KK bedeutet, dass der Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist (rund 18 Monate) und man dann entweder AlG 1 oder AlG 2 beantragen muss. Durch die Arbeitslosigkeit oder den Bezug von Krankengeld mindert sich die Altersrente, weil man ja nicht mehr den Beitrag in der bisherigen Höhe einbezahlt. Der Anspruch auf die normale oder gekürzte Altersrente wird dadurch nicht unterbrochen, weil der Bezug von AlG oder Krankengeld wie Pflichtzeit in der GRV zu einem niedrigeren Beitrag berücksichtigt wird.

    Die Höhe der zu erwartenden EMR in voller oder Teilhöhe, wie auch das zu erwartende ARG steht im jeweiligen Versicherungsverlauf, den Du eigentlich regelmäßig erhalten solltest. Bei einer Teilrente darf man ja noch hinzuverdienen. Diese zu beachtende Hinzuverdienstgrenze steht auch in jedem VV. Einen aktuellen kannst Du aber jederzeit bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger anfordern und auch Dich erst einmal grundsätzlich beraten lassen. Dann sollte man über weitere Schritte nachdenken.

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    Antwort von HarzHarry HarzHarry

    Ihre V i e l z a h l an Fragen kann nur ein (kostenpflichtiger ! ) Rentenberater konkret beantworten ! Ich kann Ihnen nachfühlen: versuchte mit 59 J. das erste mal Voll-Rente zu beantragen: abgelehnt ! Meine Empfehlung: erst mal immer wieder Kur beantragen ! In die Gewerkschaft eintreten ! Die prüfen den Betrieb + setzen sich dann ein, ob nicht doch ein leichterer Arb.platz zugeteilt werden kann. Außerdem empfehle ich (kostet nur geringen Beitrag von ca 7,50 € mtl ) in den Sozialverband (früher VdK) einzutreten: deren Rechtsberater prüfen den MdE - Bescheid ( Erweiterg. ggfs wg. Verschlechterung ! neu beantragen ! ) und geben auch Rat zur voraussichtl. Rente. Übernehmen dann auch Begleitung in Verfahren vor dem Sozialgericht od. gegen Rentenvers.Träger ! Gerade als Depressiver kann man sich nicht mehr allein durchsetzen und verschlampt zu leicht die viel zu kurzen Fristen der Gerichte (die sich Monatelang nicht rühren und dann hopp la hopp alles durchziehen. Bin inzwischen seit 1,5 Jahren krank geschrieben und werde nunmehr mit 61 J. den nächsten Renten - Anlauf starten ! Bekomme letztendlich sowieso nicht mehr als die Grundrente (also Miete + Heitzg. + KV-Beitr. + Soz.hi.Satz ) Auch wer weniger als 40 - 45 Jahre gearbeitet hat und nicht gerade Hochverdiener war, landet in den nächsten Jahren bei diesen Sätzen !!!! Wünsche Ihnen Durchhaltekraft und grüße: Harz-Harry
    (danke für positiv - Bewertung meiner Antwort ! )

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