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Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung, Klärung der Hinzuverdienstregelungen

Frage von slider1957 slider1957

Habe Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt und war vor 5 Wochen beim Gutachter. Jetzt haben ich von der Rentenversicherung ein Formular zur Vorlage beim Arbeitgeber zur Klärung der Hinzuverdienstregelungen bekommen. Hier soll z.B. der Verdienst angegeben werden. Meine Frage wäre, ob die Zusendung dieses Formulars darauf hinweist, dass die Rente nun bald genehmigt wird. Bei einer Ablehnung würde die Klärung des Hinzuverdienstes ja keinen Sinn machen. Hat vielleicht jemand Erfahrung mit dem Ablauf ?

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Antworten (2)

  • 2
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo slider1957,

    Sie schreiben:

    Habe Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt und war vor 5 Wochen beim Gutachter. Jetzt haben ich von der Rentenversicherung ein Formular zur Vorlage beim Arbeitgeber zur Klärung der Hinzuverdienstregelungen bekommen. Hier soll z.B. der Verdienst angegeben werden. Meine Frage wäre, ob die Zusendung dieses Formulars darauf hinweist, dass die Rente nun bald genehmigt wird. Bei einer Ablehnung würde die Klärung des Hinzuverdienstes ja keinen Sinn machen. Hat vielleicht jemand Erfahrung mit dem Ablauf ? <

    Bevor Sie keinen Rentenbescheid (positiv oder negativ) erhalten, sind derartige Rückfragen ein reiner Verwaltungsakt!

    Des weiteren ist zu bedenken, daß sich hier bereits eine Rentenantragsfalle auftun kann!

    Denn je nachdem, wieviele Stunden Sie derzeit noch arbeiten bzw. wieviel Sie derzeit hinzuverdienen, können Rückschlüße auf Ihre derzeitige, noch vorhandene Restleistungsfähigkeit gezogen werden.

    Ein weiteres Antragserschwernis entsteht, wenn keine ausreichend lange Zeit der Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden kann!

    In der Regel mindestens 6 Monate.

    Wer noch mehr als 3 Stunden pro Arbeitstag arbeitet kann schwer nachweisen, daß er voll erwerbsgemindert ist!

    Für Geburtsjahrgänge nach dem 1.1.1961 besteht des weiteren kein Vertrauensschutz mehr bei Berufsunfähigkeit und Betroffene können jederzeit auf leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden, auch wenn keine derzeitige Stelle verfügbar ist!

    Außerdem gilt grundsätzlich:

    REHA geht vor Rente!

    Auf keinen Fall sollten Sie ohne kompetenten Rechtsbeistand weiter verfahren!

    Beste Grüße

    Konrad

    Beste Grüße

    Konrad

    Kommentar von Astroprofiler AstroprofilerAstroprofiler

    Gut aufgepasst und erläutert :-)))

  • 0
    Antwort von sibesu sibesu

    Hallo,

    ja, bei mir war es so. Habe das Formular vor 4 Wochen bekommen und gestern den Bescheid erhalten ;-)

    LG

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