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Antrag auf private Krankentagegeldversicherun oder Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherun

Frage von Thnne Thnne

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgender Konstellation: 44-jähriger Arbeitnehmer, seit rund 15 Jahren privat krankenversichert, aber nur mit einer Krankentagegeldversicherung von 10 EUR ab dem 43. Krankheitstag.

Jetzt Wunsch auf adäquate Erhöhung, aber in den letzten 15 Jahren diverse gesundheitliche Probleme. Vermutlich wird die private KV den Antrag ablehnen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Kann ggf. in die gesetzliche Versicherung zurückgewechselt werden? Das Einkommen ist leider zu hoch für eine Pflichtversicherung und kann auch nicht über eine gewisse Zeit angepasst werden, z.B. über eine Reduzierung der wöchentlichen Stundenzahl.

Was würde passieren, wenn die private KV einfach nicht mehr bezahlt werden würde. Würde es dann zu einer Beendigung durch die Versicherungsgesellschaft kommen mit der Folge der Wiederaufnahme in einer gesetzlichen Kasse?

Welche Möglichkeiten existieren sonst noch? Danke für alle Tipps!

Thnne

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    ich weiß nicht, ob es inzwischen geändert wurde. bis etwa 2003 war es aber so, dass man nur dann zurück in die gesetzliche kk konnte, wenn das jahresgehalt unter die bemessungsgrenze fiel. es gab auch einen definierten zeitraum, ich meine, es wären 6 monate gewesen. das mit der zahlungsverweigerung würde ich lieber nicht versuchen. nach neuestem recht ist dein mann auf jeden fall versicherungspflichtig und wenn die pkv ihn rausschmeißt und er nicht in die gkv zurück kann, muss er sich eine neue pkv suchen und das wird wegen der erneuten gesundheitsprüfung sicher teuer! du kannst dich aber bei der aok in eurem ort erkundigen, die können dir genau sagen, ob eine rückkehr in die gkv ausgeschlossen ist.

    Kommentar von PlayaNr1 PlayaNr1PlayaNr1

    siehe meine begründung unten!

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    Antwort von caveheart caveheart

    Sollte sich am Entgelt (unter Jahresarbeitsverdienstgrenze z.Zt. € 4.050,--) nichts ändern, hat der Arbeitnehmer keine Chance auf Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Eine Erhöhung des Krankentagegeld bei diversen Vorerkrankungen stelle ich mir auch schwierig vor, hängt aber von der Gesellschaft und den Satzungen ab. Aber definitiv: in dieser Konstellation keine Rückkehr in die gesetzliche KV möglich.

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    Antwort von HMSKR HMSKR

    Soweit ich weiß, kann man nicht wieder zurück in die GKV (nur in den ersten 3 Monaten) Wo bist du denn versichert? In der Regel läuft es so, dass ein Änderungsantrag gestellt werden muss. Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf die letzten 5 bzw. die letzen 10 Jahre (je nach Anbieter). Alles was darüber hinaus läuft musst du nicht angeben; bzw. sind es freiwillige Angaben.

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    Antwort von Aha02 Aha02

    Das von Broker ist meiner Meinung nach die richtige Lösung..mit dem derzeitigen Privatversicherer sprechen und eine Anfrage starten, mehr als ein nein kann dabei nicht herauskommen. Durch die neue Gesetzeslage vom 1.1.2009 ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, selbst bei Kündigung wäre der Arbeitnehmer "weiterversichert", muss aber die Beitäge dennoch nachentrichten und kommt dann in den oben genannte Basistarif, der sicherlich nicht von Vorteil ist (weder Beitrag noch Leistung).

    Rückkehr in die gesetzliche funktioniert nur, wenn der Arbeitnehmer durch Wechsel Arbeitsplatz oder arbeitslosigkeit wieder pflichtversicherter in der Krankenkasse wird. LG Aha

  • 1
    Antwort von broker broker

    also ich würde erst einmal mit der Krankenversicherung sprechen und den Fall schilder, kann ja sein das man dir eine Erhöhung des Krankengeldes mit Risikozuschlag anbietet.

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