Ich suche Vorlagen, Muster oder Downloads für einen Antrag auf Pfändungsschutz, weil ich nicht die geringtste Ahnung habe, wie solch ein Schreiben formuliert wird. Könnt ihr mir bitte helfen und sagen, wo ich solche Vordrucke finden kann? Danke Euch.
Antworten (4)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
vlaviellevlavielle
Also warum Pfändungsschutz? Wenn du Schulden gemacht hast, versuche doch mit einer Schuldnerberatung alles aufzulisten und dann aussergerichtlich Vergleiche uaszuhandeln. Mir fehlt immer das Verständnis, warum gibt man mehr aus als man hat? Deine Glübiger haben Dir doch auch auf Treu und Glauben geliefert, was ist mit denen? LG
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1Antwort von
MichaelSelmMichaelSelm
Dazu brauchst du keine Vorlage. Du kannst einfach zu deinem Amtsgericht gehen und dort den Antrag zu Protokoll geben.
Pfändungsschutz
Zuständig ist die Stelle, die den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgestellt hat. Wenden Sie sich z.B. an das Amtsgericht (Rechtsantragsstelle), Finanzamt (Pfändungsstelle), Hauptzollamt oder die Krankenkasse. Sollte die Pfändung vom Finanzamt, Hauptzollamt oder von der Krankenkasse veranlasst worden sein, müssen Sie sich direkt dorthin wenden. Entnehmen Sie in diesem Fall die Adresse Ihren Unterlagen oder dem Telefonbuch.
Antrag auf Kontenpfändungsschutz:
Innerhalb der 2-wöchigen Sperrfrist müssen Sie bei dem Gericht, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat persönlich (zu Protokoll) oder schriftlich einen Antrag gem. § 850 k ZPO auf Kontenpfändungsschutz stellen, um den unpfändbaren Teil Ihres Arbeitseinkommens frei zu bekommen. Gleichzeitig müssen Sie eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen, um die Wirksamkeit der Sperrfrist zu verlängern. Das Gericht wird dann per Beschluss entscheiden, Ihnen den pfändungsfreien Betrag auf dem Girokonto zu belassen (Sparkonten und Depots sind generell nicht pfändungsfrei). Pfänden weitere Gläubiger Ihr Konto oder ändert sich Ihr unpfändbarer Betrag, müssen Sie jeweils erneut Kontenpfändungsschutz beantragen.
Sowohl bei einer Kontopfändung als auch bei einer Kontosperre (aufgrund eines ausgeschöpften Überziehungskredits) ist Ihr Kreditinstitut (nach § 55 SGB I) zur Auszahlung von gutgeschriebenen Sozialleistungen an Sie verpflichtet. Die Auszahlungsverpflichtung der Bank besteht im Falle von eingehenden Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit gemäß SGB XII, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Renten, Wohngeld, BAföG etc.) und erstreckt sich auf 147 Kalendertage nach Gutschrift auf Ihrem Konto. Innerhalb dieser Zeitspanne genügt ein Nachweis von Ihnen, um über diese Beträge verfügen zu können.
Lassen Sie sich nicht von Ihren Gläubigern mit der Androhung von Haftstrafen einschüchtern. Eine Haftstrafe droht, wenn Sie Schulden aus Geldstrafen oder Ordnungswidrigkeiten nicht begleichen, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (EV) verweigern oder Ihre Unterhaltspflichten mutwillig verletzen.
Ich hoffe die Informationen helfen erst einmal.
Gruß Michael
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1Antwort von
paps1959paps1959
Musterschreiben findet man beim "Forum Schuldnerberatung" oder bei "Pleite-was-nun" Am einfachsten und schnellsten(!!!) ist der Gang zum zuständigen Vollstreckungsgericht.
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1Antwort von
axiomstochteraxiomstochter
Man kann ganz einfach zum dem Gericht gehen, wo die Pfändung anhängig ist und das zu Protokoll der GEschäftsstelle erklären. Die nehmen dann die Daten auf (also Kontoauszüge oder Nachweise etc.) mitbringen und dort vorlegen. Die formulieren dann für dich den Antrag. Ist häufig einfacher als das selbst zu machen.
d.H.
Sorry für die Ahnungslosigkeit: Für was steht d.H. (ich kenne die Abkürzung für "dieses Hauses", "der Herausgeber").
das hilft ?