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Antrag auf Pendlerpauschale

Frage von cr4sh cr4sh

Wo bekomme ich einen möglichst "professionellen" Antrag her? Google spuckt mir nur kostenpflichtige Anträge aus............

DANKEEEEEEEEE :)

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Antworten (6)

  • 3
    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Bei wem willst du diesen Antrag stellen?

    Eigentlich gibst du deine Einkommensteuererklärung ab und in der Anlage N erfaßt du deine Werbungskosten, das sind unter anderem die Fahrkosten .

    Kommentar von cr4sh cr4shcr4sh

    Ich habe bisher noch nie eine Einkommmensteuererklärung abgegeben... Komm ich jetzt ins Knast?

    Kommentar von Lavendel53 Lavendel53Lavendel53

    Nein, so schnell kommt man nicht in den Knast.

    Bist du ganz normaler Arbeitnehmer, bekommst du deine Steuer gleich abgezogen und gibst deine Steuererklärung ab, wenn du zuviel bezahlt hast und eine Erstattung willst.

    Da du nach der Pendlerpauschale fragst, gehe ich davon aus, dass du eine Erstattung haben willst. Also musst du auch eine Steuererklärung abgeben.

    Kommst also darauf an, wie viel du verdienst und wie weit du zur Arbeit fährst.

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Jeder fängt mal damit an! ^^

    Kommentar von kleineroteHexe kleineroteHexekleineroteHexe

    @cr4sh, zahlst du überhaupt Lohnsteuer/Einkommensteuer???

    Kommentar von cr4sh cr4shcr4sh

    öhm...ich bin da bissle blau... Aber ich hab die Steuerklasse 3 und 1 Kind.... :)

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    Antwort von Skynoby Skynoby

    Da braucht man eigentlich nix besonderes tun, wenn du in der Steuererklärung alles korrekt eingetragen hast, kommt alles automatisch. Habe vor kurzem auch automatisch die Rückzahlung des vergangenen Jahres erhalten.

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    Antwort von vlavielle vlavielle

    Also wenn du bei Deiner Steuererklärung 2007, bereits ab dem 1ten km zur Arbeit die km angegeben hast und zwar bei der Anlage N, dann berichtigt das FA Deinen Steuerbescheid von alleine. Hast du aber erst ab dem 21ten km zur arbeit angegeben, schreibst du formlos oder auf dem Formular N die tatsächlich gefahrenen km, es gilt nur eine Wegstrecke. Also Dein Weg zur Arbeit beträgt z.b. der einfache Weg 41km, den hast du an 223 Tagen im Jahr 2007 zurückgelegt, dann steht Dir folgender Betrag zu 223 x 41 = 9143 x 0,30 = 2742,90 Euro minus bereits im Jahr 2007 gewährter Werbungskostenpauschale 920,00 € = 1822,90 , dieser Betrag wird von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, daraus ergibt sich dann u.A. die Steuerlast. LG

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    Antwort von Miss1176 Miss1176

    Am Finanzamt!

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    Antwort von Marple Marple

    am Finanzamt - bei der Stadtverwaltung, bei der Gemeinde .......

  • 0
    Antwort von cats4life cats4life

    http://www.elster.de

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