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Antrag auf Neufeststellung (SBG IX)

Frage von Chawa Chawa

Hallo liebe Mitstreiter. Ich hoffe, es gibt jemanden der mir den Unterschied zwischen:

  1. einem Antrag auf Neufeststellung und 2.Folgeantrag (wie er auch online auf der Seite des Versorgungsamtes zu stellen ist)

erklären kann und wo der Unterschied liegt, ggf. was besser ist, wenn beim Erstantrag nicht alle Behinderungen in dem Bescheid aufgeführt sind.

Ich hoffe Ihr habt einen schönen Sonntag! LG

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von primusvonquack primusvonquack

    Ein Folgeantrag ist für eine Behinderung, die schon festgestellt ist (sich evtl. verschlimmert hat), eine Neufeststellung ist für eine neu hinzu gekommene Behinderung.

  • 1
    Antwort von Annaberg Annaberg

    Der Folgeantrag wird gestellt, wenn sich keine grundlegenden Änderungen ergeben. Wenn allerdings neue Sachverhalte auftreten, kann man eine Neufeststellung beantragen.

    Kommentar von Chawa ChawaChawa

    Und bekommt man irgendwo diesen Antrag online. Ich hab ihn für Sachsen usw. online gefunden, aber für Niedersachen bis dato nicht. Hast du zufällig einen Tipp??

    Kommentar von Annaberg AnnabergAnnaberg

    Sorry, bin grad erst heim gekommen. Nein, leider habe ich keinen Tipp.

  • 0
    Antwort von manumarika manumarika

    Das scheint bei jedem Bundesland anders zu sein! In Berlin gibt es keinen Folgeantrag! Hier gibt es nur ein Antragsformular, gleichzeitig für eine Erst- oder Neufeststellung! Neufeststellung ist ein Verschlimmerungsantrag, entweder wegen neuer Behinderungen, Verschlimmerung einer bereits bestehenden oder beidem! Schaut mal hier: http://www.berlin.de/lageso/behinderung/ (Seiten des Versorgungsamtes Berlin)! In der linken Spalte mal auf ServiceCenter gehen: A-Z zum Thema Schwerbehinderung!! Rechtliche Themen sind bundesweit gleich!!! Grüßchen aus Berlin...

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