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Antrag auf mehrbedarf wenn die Kinder über die Feiertage kommen

Frage von klaus49 klaus49

Zu Weihnachten kommen meine Kinder zu mir für ein paar Tage, kann ich bei der Arge einen mehrbedarf beantragen und wenn ja, wo finde ich den Vordruck im Netz.. Ich suche schon seit fast zwei tagen kann aber nichts finden.

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Antworten (11)

  • 4
    Antwort von evelote evelote

    Das kann doch wohl nicht wahr sein. Nein, die Sozialgemeinschaft, die durch die ARGE vertreten wird, zahlt das nicht.

    Kommentar von user1133 user1133user1133

    DH! Nächstes Mal wird noch beantragt das Oma zu Besuch kommt und ein Kuchen gebacken werden muss!

    Kommentar von schildi schildischildi

    DH sehr richtig

    Kommentar von evelote eveloteevelote

    Es muss wohl oefter daran erinnert werden, dass nicht die ARGE, oder der STAAT als anonyme Institution zahlen, sondern, dass die Behoerden das Geld ALLER Buerger verwalten. U. A. ueber die Mehrwertsteuer. Menschen in Not soll gerne geholfen werden. Leider haben doch recht viele -- wie hier oft zu lesen ist -- ein uebersteigertes Anspruchsdenken.

    Kommentar von con88 con88con88

    warum immer gleich so aggressiv? Er fragt doch nur ganz freundlich ! Ausserdem ist das ja wohl keine passende Antwort !

  • 2
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Leider zahlt die Arge kein Weihnachtsgeld und einen Antrag auf Sekt und Böller für Silvester wirst Du auch nicht finden.

  • 1
    Antwort von Gesetzt Gesetzt

    Sowas gibt es bis jetzt zum Glcück noch nicht.

    Kommentar von schildi schildischildi

    und ich hoffe auch das kommt nie

  • 1
    Antwort von Schoenvonhinten Schoenvonhinten

    Das wäre der Hammer wenn hier zusätzlich etwas bezahlt würde!

    Kommentar von schildi schildischildi

    DH

  • 1
    Antwort von wienochmal wienochmal

    vielleicht kann dir die mutter der kinder aushelfen, da sie ja an den tagen weniger braucht

    Kommentar von user1133 user1133user1133

    Häh? Sie redete von ihren eignenen Kindern!

    Kommentar von wienochmal wienochmalwienochmal

    ist klaus49 eine sie?

    Kommentar von user1133 user1133user1133

    Oh, na dann er :-) Aber die Mutter wird ihm doch kein Geld für die Kinder mitgeben. Die wird sagen "Er kann doch froh sein die Kinder über Weihnachten zu bekommen"

    Kommentar von Schoenvonhinten SchoenvonhintenSchoenvonhinten

    Da ist was faul.

    Kommentar von evelote eveloteevelote

    @Schoen v. hintenDu hast das Wort "ober" bei faul vergessen.

    Kommentar von wienochmal wienochmalwienochmal

    kommt auf das verhältnis an, das die beiden haben. dazu können wir hier wohl keine aussage machen.....vielleicht ist sie ja nett ;-)

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    Sie kann froh sein, das sie Unterhalt bekommt, denn etliche Väter zahlen die nicht

    Kommentar von OSQuest OSQuestOSQuest

    der user nennt sich ja auch treffend wienochmal

    Kommentar von wienochmal wienochmalwienochmal

    wo liegt dein problem?

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    Antwort von user1133 user1133

    Sowas gibt es nicht!

  • 1
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    So etwas gibt es nicht, also wirst du auch keinen Vordruck finden.

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    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    glaube kaum das du Anspruch hast

  • 0
    Antwort von nette34 nette34

    Hallo,aber sicher bekommst du da finanzielle Unterstützung,mein Freund holt aller 14 Tage seine Tochter aus dem 500km schönen koblenz übers Wochenende hierher,dafür bekommt er Mehrbedarf,einfach einen formlosen Antrag stellen und warten was die ARGE meint,meist wird es erstmal abgelehnt war bei uns auch so,hart bleiben und einen Widerspruch aufsetzen,nach nochmaliger überprüfung wurde es dann genehmigt!!!und für alle anderen gilt:JEDER kann mal in eine schwierige Lage kommen wo man Hilfe benötigt....lg

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    Antwort von sozialrechtler sozialrechtler

    Hallo! Das ist vollkommener Quatsch; Du kannst in jedem Fall einen Antrag auf Deckung des Mehrbedarfes stellen, Du hast ein Recht darauf. Das bezieht sich allerdinsg nicht auf Weihnachten (Geschenke, Baum etc..), sondern allein auf den Lebensunterhalt. Beziehen Deine Kinder von anderer Stelle ALG2, so wird das dort abgezogen und Dir zugesprochen.

    So viele dumme Kommentare auf einmal habe ich noch nicht gelesen..

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    Antwort von Berserker Berserker

    Wie Du an den Antworten erkennen kannst, bist Du hier im falschen Forum gelandet. HertzIV- Fragen sollte man besser in den HartzIV-Foren stellen.

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