Hallo,
habe mal eine Frage:
Meine Freundin wurde jetzt gekündigt(31.05.2011) und erhält momentan aufstockend alg 2 so wie ich auch. Sie hat einen Antrag auf alg 1ab 01.06.2011 gestellt.
Sie hat mir ihrem alten Arbeitgeber gesprochen von dem Sie jetzt gekündigt wurde und der würde ihr eine Schreiben ausstellen zwecks des Führerscheins.
Nach wellchem § kann SIe den Führerschein beantragen?
Kann SIe beim Leistungsträger(SGB 2) einen Antrag stellen oder ab 01.06.2011 beim Arbeitslosengeld?
lg
das sie einen führerschein benötigt...
Von dem AG, der sie gekündigt hat? Das ist das Papier nicht wert, auf dem es steht….