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Antrag auf Kostenübernahme bei ALG 2 / Umzug

Frage von olsberger olsberger

Werde nächsten Monat umziehen , in eine andere Stadt . Kann man einen Antrag beim zuständigen Amt auf Kostenübernahme stellen ? Falls ja :

  • wie hoch ist ggf die Übernahme ?

  • gibt es dafür einen Vordruck oder stelle ich dieses formlos ?

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Antworten (5)

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    Antwort von yaomri yaomri

    normalerweiße zahlen die nur wenn du Umziehst wegen neuer Arbeitstelle..

    Kommentar von mecanoqueen mecanoqueenmecanoqueen

    Nööö

    Kommentar von Carlotta2009 Carlotta2009Carlotta2009

    wieso denn noch?

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    Antwort von tellaf tellaf

    Umzüge von Hartz 4-Empfängern unterliegen gewissen Regeln - die Leistungen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Unter http://www.bestformove.com/vor-dem-umzug/hartz4/hartz4umzug findest du alles Wissenswerte zu staatlich unterstützten Umzügen im Hartz 4 Verhältnis.

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    Antwort von DRBaertling DRBaertling

    Wie alles im Sozialgesetzbuch II (ALG II/"Hartz IV") gibt es für nichts einen Rechtsanspruch - alles sind nur Ermessens-, bzw. Einzelfallentscheidung. Der Antrag auf Kostenübernahme kann i. d. R. schriftlich, formlos bei Ihrem Fallmanagement eingereicht werden. Das wäre für Sie auch die schnellste Lösung, um an Informationen zu gelangen. Allgemein: SGB II §22 (KdU- Leistungen)- (2)f. (Zusicherung des Amtes); (3) "Wohnbeschaffungskosten und Umzugskosten KÖNNEN bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden;..."

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    Antwort von ehlers ehlers

    du kannst das bei dem jetzigen zuständigem amt tun und bekommst auch von dort zu oder absage.deine daten werden an das neue amt geschickt und alles ist problemlos.wieviel es wird weiß ich nicht

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    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    Dein Ansprechpartner bei der ARGE kann und wird dir weiterhelfen. Als Hartz IV-Empfänger müsstest du doch wissen, dass es keine Pausch-Beträge gibt MitDemKopfSchüttel

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