Hallo, ich habe gerade Post von unserer KV bekommen. Ich hatte einen Antrag auf Halbwaisenrente gestellt weil der leibliche Vater meines 9jährigen Sohnes verstorben ist. Nun schreibt mir unsere KV, dass sie ihn nicht mehr versichern können, weil er ja einen Rentenantrag gestellt hat und er jetzt in die Pflichtversicherung der KVdR eingetreten ist, die vorrangig vor der bestehenden Familienversicherung durchzuführen ist. Ist das wirklich richtig so? Nur weil ich einen Antrag auf Halbwaisenrente gestellt habe, muss ich für meinen Sohn eine andere KV suchen? Und wie mach ich das überhaupt. Hinzukommt, dass wir in der Zwischenzeit Homöopathische Leistungen in Anspruch genommen haben, muss ich das nun selbst bezahlen, denn da war ein Zettel bei, auf dem ich alle Leistungen aufführen soll die wir seit dem Antrag auf Halbwaisenrente in Anspruch genommen haben. Ich bin ganz verwirrt und verunsichert.
Antworten (10)
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1Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
RHWWWRHWWW
Hallo,
die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKK) haben viele besondere Regeln:
- Landwirte müssen sich dort versichern, sie haben keine Wahlrecht
- andere Personen können nur in ganz bestimmeten Fällen dort versichert werden.
- bei Rentnern wird geprüft, wie lange sie bei der LKK und bei anderen Krankenkassen versichert waren (bei Hinterbliebenen werden auch die Zeiten des Verstorbenen geprüft)
- es gilt ein eigene Gesetz für die LKK mit den Sonderregelungen:
http://bundesrecht.juris.de/kvlg_1989/
bundesrecht.juris.de/kvlg_1989/__3.html -> § 3 Absatz 2 Nr. 2 dürfte hier entscheidend sein.
Wenn man sich keine Krankenkase aussucht, wird man automatisch bei der letzten Krankenkasse vor der LKK versichert. Ab Tag des Rentenantrages hat man 14 Tage Zeit eine andere Krankenkasse zu wählen. Die neue Krankenkasse gilt für mindestens 18 Monate (nur bei Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages kann man vorzeitig eine andere Krankenkasse wählen).
Eine Beitragszahlung für das Kind fällt ab Rentenbeginn an (unabhängig von der Rentenhöhe).
Gruß
RHW
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2Antwort von
linagesalinagesa
Grundsätzlich hat dem Gesetz nach eine Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner Vorrang vor einer Familienversicherung. Das ist leider gesetzlich so geregelt. Ein Widerspruch dagegen hat da wenig Sinn bzw. wird keinen Erfolg haben.
Was die Wahl der Krankenkasse angeht, so kann der Erziehungsberechtigte bei Minderjährigen die Krankenkasse frei wählen, da man bei Ende einer Familienversicherung ein Wahlrecht hat. Man muss also das Kind nicht zwingend bei der Kasse versichern, bei der vorher die Familienversicherung bestanden hat.
In diesem speziellen Fall sollte die neue Kasse aber mit Bedacht gewählt werden, da bereits homöopathische Leistungen in Anspruch genommen wurden. Grundsätzlich ist es so, dass bereits in Anspruch genommene Leistungen unter den Krankenkassen "verrechnet" werden. Da aber nicht alle Kassen homöopathische Leistungen übernehmen und/oder sich die Leistungsübernahme der Krankenkassen bei Homöopathie nicht 100% decken, sollte die gewählte Krankenkasse natürlich auch eine sein, die die Kosten generell auch übernehmen würden. Tut sie das nicht, kann es natürlich sein, dass in Anspruch genommen Leistungen, die nicht im Leistungskatalog einer Krankenkasse stehen, beim Versicherten wieder zurückgefordert werden. Bei "normalen" Arztbesuchen ist das anders, da diese gesetzlich festgelegt sind und bei allen Kassen gleich abgerechnet werden. Homöopathie ist aber ein Bereich, der als Zusatzleistung von einigen Kassen übernommen werden, von anderen aber eben nicht.
Und wie schon erwähnt, sollte noch berücksichtigt werden, dass einige Kassen Zusatzbeiträge erheben.
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2Antwort von
ladytinamausladytinamaus
Es ist traurig, aber wahr!
Ich hab das Theater auch hinter mir. Als mein Sohn vor 2 Jahren Halbwaise wurde, ist er auch umgehend aus der Familienversicherung rausgeflogen, weil Rentenbezieher in Deutschland sich selbst krankenversichern müssen. Das hieß für uns, er mußte mit 14 seine SV-Beiträge selber tragen (bei 165,-€ brutto gehen ca. 15,-€ ab). Es ist eine Riesen-Sauerei und ich hab mich tierisch drüber aufgeregt, aber geändert hat das auch nichts.
Du mußt ihn schnellstens bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden, damit er wieder versichert ist. Und such Dir eine, wo er nicht noch die 8,-€ Zusatzbeitrag bezahlen muß. Auch das ist uns nämlich passiert.
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PoitoraPoitora Das ist ja wirlich ein Unding. Vor allem wird mein Sohn nicht wirklich viel Halbwaisenrente bekommen vermute ich, da sein Erzeuger nur ca. 10 Jahre gearbeitet hat.
Woher weiß ich denn bei welcher KK ich ihn anmelden kann? Sowas umständliches, jetzt kriegt er eine andere KV als wir? könnte ich auch den Antrag auf Halbwaisenrente zurücknehmen? für 50 Euro oder noch weniger lohnt sich der ganze Ärger doch eigentlich gar nicht?!
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ladytinamausladytinamaus Der Vater meines Sohnes hat auch nur knapp 12 Jahre gearbeitet, nun hat er 149,-€ Rente raus. Wir haben ihn jetzt erst mal bei der AOK plus versichert. Das ging problemlos. Wenn er dann später selbst verdient, kann er nach Lust und Laune wechseln.
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1Antwort von
DerMaklerDerMakler
Ja, leider ,das stimmt ..das Krankenpflichtversicherungsgesetz macht es (leider) möglich ..dem Sohn ist gerade ein "KV Statuswechsel" passiert, so schmerzlich die Situation auch ist ,ist er jetzt Halbwaise ,bezieht eine auf Ihn abgestellte Rente und ist so nicht mehr in der Familienversicherung ,die so etwas nicht berücksichtigen kann, mitversichert ..Einspruch dagegen erheben wird leider nur das Zitieren von § aus dem Pflichtgesetz nach sich ziehen ,egal von welcher GKV..das wird sich wahrscheinlich erst wieder ändern wenn er "später mal" studieren oder eine Lehre beginnen wird..oder die HW Rente warum auch immer aberkenannt und gekürzt wird um einen gewissen Prozentsatz ! HG DerMakler
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In der Tat ist der Sohn als Rentenempfänger pflichtversichert. Die Halbwaisenrente wird um den Eigenanteil gekürzt. Natürlich kannst du eine private Krankenversicherung als Zusatzversicherung weiter führen, musst aber den Beitrag dafür selbst bezahlen.
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1Antwort von
LissaLissa
Er wechselt nur von der Familienversicherung in eine eigene und ist durch die Halbwaisenrente selbst krankenversichert. Er ist also weiterhin versichert und die Krankenkasse bleibt auch die gleiche.
Am besten rufst du mal an und fragst nach, wie du dich verhalten sollst.
Falls du mit dem Vater deines Sohns verheiratet warst und von ihm geschieden bist, kannst du Erziehungsrente beantragen, wenn eins deiner Kinder jünger als 18 ist.
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1Antwort von
MelJenSueMelJenSue
Bei meiner Freundin war das genauso! Ihre Mutter ist verstorben und sie ist aus der Familienversicherung "geflogen" und wurde automatisch in die KVdR eingestuft (dafür wird ein Anteil der Halbweisenrente verwendet, das ist so geregelt )...
Ich weiß ja nicht, seit wann der Antrag bewilligt worden ist, wenn du die Medikamente vorher erworben hast, müsste die alte Krankenkasse dafür kommen. Ich denke nicht, das du zahlen musst. (dann eher die KVdR)..sicher bin ich mir aber nicht
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MelJenSueMelJenSue Ach...ich glaube sie musste sich selbst eine Krankenkasse aussuchen...aber der Rententräger (ist glaube ich für die Halbweisenrente verantwortlich) übernimmt dann die Kosten der Versicherung
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ladytinamausladytinamaus Nein, der wird anteilmäßig von der Bruttorente abgezogen - bei Kindern!!!
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StadtreinigungStadtreinigung
Keine Panik,die Pflichtversicherung steht noch nicht fest,leg mal erst Widerspruch ein
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1Antwort von
NachtflugNachtflug
Da würde ich Widerspruch einlegen, zumal der Sohn weder erwerbsunfähig, noch alt ist. . Welche KV macht denn so etwas? Normalerweise werden Rentner in derselben gesetzlichen KV weiterversichert.
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PoitoraPoitora hier steht: Zu unserem Bedauern müssen wir Sie daher gemäß den vorstehenden Ausführungen bitten, eine andere gesetzliche Krankenkasse für die Durchführung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung zu wählen. Diese Kasse wird xyz ohne Weiteres versichern.
Beim Antrag auf Halbwaisenrente hat die Dame mir auch nichts davon gesagt, nur dass die KV sicher noch einige Fragen haben wird und ich einen Fragebogen ausfüllen muss, aber dass sie ihn nun gleich rauswerfen find ich sehr erschreckend. Wenn er Unterhalt bekommen hätte wäre er doch auch bei uns Krankenversichert gewesen oder nicht?
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NachtflugNachtflug Genau deshalb würde ich protestieren. Da muss der Sachbearbeiter gut geschlafen haben.
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ladytinamausladytinamaus Das ist ja genau der Punkt, den ich auch nicht verstanden habe! Und der Unterhalts-Betrag war größer, als das was jetzt als Rente kommt!
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PoitoraPoitora Unterhalt hat er ja nie erhalten. Aber da sein Erzeuger nur ca. 10 Jahre in die RV eingezahlt hat, wird wohl nicht allzuviel Geld dabei rauskommen. Wir sind bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse, ist die irgendwas besonderes? Ich dachte wir hätten mittlerweile freie KK-Wahl??
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ladytinamausladytinamaus Ja sicher, aber auch die KK können sich aussuchen, wen sie versichern wollen.
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0Antwort von
LissaLissa
Er wechselt nur von der Familienversicherung in eine eigene und ist durch die Halbwaisenrente selbst krankenversichert. Er ist also weiterhin versichert und die Krankenkasse bleibt auch die gleiche.
Am besten rufst du mal an und fragst nach, wie du dich verhalten sollst.
Falls du mit dem Vater deines Sohns verheiratet warst und von ihm geschieden bist, kannst du Erziehungsrente beantragen, wenn eins deiner Kinder jünger als 18 ist.
Danke für den Stern!