1

Antrag auf Erwerbsminderungsrente vor 6 Wochen gestellt - weitere Ärzte jetzt noch benennen?

Frage von Winterengel Winterengel

Hallo,

ich habe vor ca. 6 Wochen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nun bin ich seit kurzem zusätzlich zu den körperlichen Leiden in psychischer Behandlung. In der Reha kurz vor Beantragung der Rente, hat eine Therapeutin nach einem Gespräch mir empfohlen mich in psychische Behandlung zu begeben. Kann ich die Namen der entsprechenden Ärzte und Therapeuten, die mich jetzt diesbezüglich behandeln, noch quasi "nachschieben", damit sie von der Rentenversicherung befragt werden können?

DANKE für Eure Antworten!

LG Winterengel

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Antwort von hubkon hubkon

    Hallo,

    grundsätzlich sind alle bisher behandelnden Ärzte und Therapeuten zu benennen! Selbstverständlich können und müßen fortlaufen alle Nachweise aktualisert werden.

    Die Einreichung eines Antrages auf Erwerbsminderungrente macht eigentlich nur dann wirklich Sinn, wenn die Faktenlage eindeutig auf Ihrer Seite ist.

    Das heißt:

    Es muß glaubhaft nachgewiesen werden, daß die Erwerbsminderung soweit fortgeschritten ist, daß nur noch eine maximale Resterwerbsfähigkeit von unter 3 Stunden pro Arbeitstag vorliegt.

    Die meisten Anträge auf Erwerbsminderungsrente erfüllen diese Voraussetzungen nicht und daraus folgt, daß sich das Rentenantragsverfahren endlos in die Länge zieht, ggf. der Rentenantrag abgelehnt wird.

    Das heißt:

    Es müßen fachübergreifende Begutachtungsnachweise vorliegen, woraus die exakten Gründe für die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit zweifelsfrei ersichtlich sind.

    Es muß aus Ihren Akten zweifelsfrei ersichtlich sein, wie sich die einzelnen Erkrankungen in Ihrer Gesamtheit auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirken.

    Sollten Sie die Reha-Maßnahme als Arbeitsfähig angetreten haben, so werden Sie meist als Arbeitsfähig aus der Reha entlassen.

    Wer also eine REHA antritt sollte immer darauf achten, daß er diese mit dem Status "Arbeitsunfähig" antritt.

    In diesem Fall kann eine Entlassung als "Arbeitsunfähig" erwartet werden.

    Wird der Rentenantragsteller als "Arbeitsfähig entlassen, so ist er auch nicht krank und somit liegt auch keine Erwerbsminderung vor.

    Eine mindestens 6-monatige, nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit wird meist grundsätzlich vorausgesetzt.

    Sollten Sie vor 1961 geboren sein, könnte unter Umständen noch eine Berufsunfähigkeit hinsichtlich des erlernten und zuletzt ausgeübten Berufes greifen für eine teilweise Erwerbsminderungsrente.

    Hier muß aber eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit auf unter 6 Stunden pro Arbeitstag gutachterlich attestiert sein.

    Grundsätzlich muß auch darauf hingewiesen werden, daß heutzutage die Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt auch für leichte Tätigkeiten die Regel ist.

    Also:

    Pförtner, Mueseumswärter usw.

    Hierbei spielt es keine Rolle, ob überhaupt eine solche Stelle verfügbar ist.

    Es empfhielt sich dringendst, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, eine Mitgliedschaft beim VDK.

    Die Juristen des VDK können Ihren speziellen Fall prüfen und Ihre Erfolgsaussichten beurteilen.

    Der VDK begleitet Sie falls erforderlich bis zu den Instanzen der Sozialgerichte, sofern Ihre Unterlagen einen Erfolg erwarten lassen.

    Oft ist es sinnvoll, einen Rentenantrag zurückzuziehen und erstmal knallharte Fakten zu schaffen, um dann den Rentenantrag neu einzureichen.

    Diese Hinweise erfolgen auf Grund selbst gemachter Erfahrungen.

    Verzichten Sie auf keinen Fall auf die Einbeziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes!

    Die Materie ist mittlerweile sehr kompliziert und eine sehr große Herausforderung für ohnehin schon gesundheitlich angeschlagene Menschen.

    Viel Erfolg

    Konrad

  • 0
    Antwort von user761 user761

    Du kannst ohne weiteres Ärzte zu deinem antrag bachreichen,dafür brauchst keine Attest von dem Arzt.

  • 0
    Antwort von marrud marrud

    Je mehr ärztliche Atteste desdo besser für den Antrag. Alle sofort nachreichen, wenn sie da sind. Das hilft sicher. Es kommt allerdings auf eine SEHRGUTE Argumentation des Arztes an.

    Kommentar von Winterengel Winterengel

    Danke für die Antwort. Eine Frage noch: Ein ärztliches Attest habe ich nicht, aber es genügt ja, wenn ich die Namen nachreiche ...?

    Kommentar von ichhierundda ichhierunddaichhierundda

    ja. reicht aus. Name Adresse Telefonnummer.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.