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Antrag auf Erstausstattung

Frage von Cassandraxx Cassandraxx

Habe 2 Fragen bezüglich des Antrages auf Erstausstattung eines Hartz 4 Empfängers. Also Frage Nr 1. Ich bin Schwanger, und habe einen Antrag auf Erstausstattung für das Neugeborene abgegeben, welcher auch bewilligt wurde. Ich hatte eine Liste geschrieben, mit dem was ich benötige. Mir wurde auch einiges bewilligt, jedoch kein Kinderwagen? Habe von der Arge 334 € erhalten, lediglich für Babybett, Wickelauflage usw usw. Ein ´Kinderwagen wurde nicht aufgelistet, also nicht bewilligt oder einbezogen. Steht mir kein Kinderwagen zu?

Frage Nr 2. Habe auch Antrag auf Möbelerstausstattung gestellt, da mir noch ein paar Sachen fehlten in meiner Wohnung wie z.B. ein Herd, Waschmaschine, Staubsauger etc. Wurde auch bewilligt aber als Gutschein in höhe von 970 €. Da die bearbeitung allerdings etwas länger gedauert hat, musste ich mir zwischenzeitlich Geld leihen und selber ein paar Sachen besorgen. Habe ich irgendwie die möglichkeit den Gutschein teilweise auszahlen zu lassen? Wenn ich zb Quittungen vorlege? Kennt sich damit jemand aus? Danke =)

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Antworten (1)

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    Antwort von Larah10 Larah10

    Es liegt im Ermessen der ARGE, ob sie für die Erstausstattung eine Bar-Leistung oder Gutscheine z.B. fürs Sozialkaufhaus bewilligen; bei Matratzen besteht Anspruch auf Neuware. Die ARGE darf zwar auch Pauschalen für die Erstausstattung ansetzen, allerdings müssen die Pauschale den tatsächlichen Bedarf auch decken. Wenn du die Artikel im Einzelnen beantragt hast, ist die ARGE verpflichtet, in ihrem Bescheid nachvollziehbar zu erläutern, welcher Betrag für welchen Artikel bewilligt wurde bzw. was davon nicht bewilligt wurde. Ein Kinderwagen gehört mit zur Erstausstattung - wenn du einen beantragt hast und er nicht im Bewilligungsbescheid aufgeführt wurde, nachweislich schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

    http://hartz.info/index.php?topic=4908.0 Vielleicht auch mal bei "Alles-und-umsonst.de" reinschauen.

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