Habe 2 Fragen bezüglich des Antrages auf Erstausstattung eines Hartz 4 Empfängers. Also Frage Nr 1. Ich bin Schwanger, und habe einen Antrag auf Erstausstattung für das Neugeborene abgegeben, welcher auch bewilligt wurde. Ich hatte eine Liste geschrieben, mit dem was ich benötige. Mir wurde auch einiges bewilligt, jedoch kein Kinderwagen? Habe von der Arge 334 € erhalten, lediglich für Babybett, Wickelauflage usw usw. Ein ´Kinderwagen wurde nicht aufgelistet, also nicht bewilligt oder einbezogen. Steht mir kein Kinderwagen zu?
Frage Nr 2. Habe auch Antrag auf Möbelerstausstattung gestellt, da mir noch ein paar Sachen fehlten in meiner Wohnung wie z.B. ein Herd, Waschmaschine, Staubsauger etc. Wurde auch bewilligt aber als Gutschein in höhe von 970 €. Da die bearbeitung allerdings etwas länger gedauert hat, musste ich mir zwischenzeitlich Geld leihen und selber ein paar Sachen besorgen. Habe ich irgendwie die möglichkeit den Gutschein teilweise auszahlen zu lassen? Wenn ich zb Quittungen vorlege? Kennt sich damit jemand aus? Danke =)
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