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Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids Laufende Zinzen 5oder8%Punkte ü.Basiszinssatz?

Frage von moluhn moluhn

Habe gerade einen online Mahnbescheid zu erfassen und bin mir bei Zinsangaben:Laufende Zinsen unsicher.Habe das so verstanden,das in unserem Fall 8%Punkte über dem Basiszinssatz einzutragen wäre.Das heißt:Wir haben als selbständige Kfz.-Werkstatt einen Anspruch aus Rechnung gegenüber einer Privatperson.Danke

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Nein. Gegenüber einem Verbraucher sind es 5% über Basiszinssatz. (8% wäre es nach § 288 (2) BGB zwischen Unternehmen).

    Basiszinssatz ist aktuell 0,12%, also können insgesamt 5,12% Verzugszinsen geltend gemacht werden.

    Wenn der tatsächliche Schaden nachweislich höher liegt, können übrigens auch höhere Kosten geltend gemacht werden.

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    Antwort von FreeQ1580 FreeQ1580

    Ab Verzugseintritt kann der Gläubiger Verzugszinsen vom Schuldner fordern. Diese liegen 5% über dem Basiszinssatz, bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern 8% über dem Basiszinssatz.

    Quelle: IHK

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    Antwort von moluhn moluhn

    Das gilt für Privatpersonen,habe das so verstanden,das Geschäftspersonen 8%ü.Basisz.eintragen können

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    Antwort von kaddi1985 kaddi1985

    soweit ich weiss 5% basiszinspunkt

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