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Antrag auf Darlehen bei Arbeitsaufnahme

Frage von OWL78 OWL78

hallo,

ich habe zum 15.7.2010 eine neue Stellle gefunden. Da ich ALG 2 erhalte hätte ich gerne gewusst was ich jetzt beantragen kann. Ich bekomme wohl Ende Juni das halbe ALG 2 wenn ich mich nicht täusche. Das erste Gehalt kommt aber erst Ende Juli oder evtl sogar Anfang August. Somit hab ich irgendwie nen finanzielles Loch. Kann ich bei der Arge eine Darlehen beantragen und wenn wie kann man dies am besten schreiben ?

Weiss jemand ob ich auch Fahrtkosen benatragen kann, der der Arbeitsort nicht in meiner Stadt ist?

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Antworten (4)

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    Antwort von Ombudsmann Ombudsmann

    Hallo, bei Darlehen seitens der Arbeitsagentur besteht kein Rechtsanspruch.Wird er abgelehnt, besteht die Möglichkeit, das Ausüben des Ermessens nachprüfen zu lassen. Auch ein Überbrückungsdarlehen muss zeitig noch vor Arbeitsaufnahme beantragt und begründet werden, damit für die Dienststelle ausreichend Zeit zur Prüfung bleibt. Es könnte auch eine Schufa-Auskunft verlangt werden. Solche Eingliederungsmassnahmen dürften in wenigen Tagen ganz fortfallen.

    Freundliche Grüße

    Ombudsmann e.V.Sozialverband für Kleine Einkommensbezieher in Hannover

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    Antwort von DerHans DerHans

    AlG 2 wird ja vorschüssig gezahlt. Es gilt der Geldzufluss, wenn du den Lohn für den halben Monat bereits am 30.6.2010 auf dem Konto hast, wird der auf die Luni-Leistung angerechnet. Einen Antrag auf Überbrückungsdarlehen, oider auch Fahrtkostenzuschuss muss vor Unterzeichneung des Arbeitsvertrages gestellt werden

    Kommentar von OWL78 OWL78

    ich beginne die arbeit am 15.7. der erste Lohn kommt anfang August dann bekomme ich noch das alg 2 komplett für juli, stimmts ? Kommt der Lohn am 31.7. würde ich nur das halbe alg 2 erhalten oder ?

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Du brauchst kein Darlehen beantragen.
    Im SGB II gilt das Zuflussprinzip: Einkommen darf erst für den Monat auf den Leistungsbezug angerechnet werden, in dem es zufließt.
    Das bedeutet:
    Zufluss im Juni => Anrechnung auf Junileistung + ggf. Rückforderung
    Zufluss im Juli => Anrechnung auf Julileistung; Juni voller Leistungsanspruch
    Zufluss August (und das solltest du mit deinem AG irgendwie drehen) => Anrechnung auf Augustleistung; Juni + Juli voller Leistungsanspruch.
    Auf jeden Fall solltest du der ARGE mitteilen, wann das erste Geld auf deinem Konto sein wird (ruhig im Anschreiben mit Farbe markern). Fahrtkosten kann man beantragen; inwieweit sie gewährt werden, ist Ermessenssache. Im ersten Monat (in dem noch kein Einkommen fließt) werden sie in der Regel übernommen; danach können sie als Teil der Freibeträge von anzurechnungsfähigen Einkommen abgezogen werden und würden bei zusätzlicher Übernahme doppelt berücksichtigt. Einige ARGEN machen das, unsere in der Regel nicht.

    Kommentar von OWL78 OWL78

    also würde ich am 30.6. ALG 2 erhalten und am 31.7. auch nochmal komplett wenn ich ERST am 1.8. ersten Lohn bekomme ? Und wenn ich am 31.7. den Lohn bekomme müsste ich das halbe ALG2 aus Juli zurückzahlen ?

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Würdest du am 31.07 das Geld erhalten, wird es auf die Juli-Leistung unter Abzug der Freibeträge auf Erwerbseinkommen voll angerechnet.
    Das kann dazu führen, dass die Leistung für Juli komplett zurückgefordert wird.

    Kommentar von OWL78 OWL78

    und wenn ich es erst am 1.8. bekomme ? Sorry, ich hasse diese Gesetzte aber ich will ja auch alles richtig machen :-)

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Dann ist der Juli durch und für Juli darf nicht zurückgefordert werden.
    Ergibt sich direkt aus § 2 Abs 2 ALG II-V:
    (2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats auf Grund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 4 entsprechend.

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    Antwort von S1Stefan S1Stefan

    ARGE fragen?

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