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antrag auf berufliche reha

Frage von bibischinski bibischinski

Hallo,

ich bin an Rheuma erkrankt und kann in meinem Beruf in der Gastronomie nicht mehr arbeiten.Habe Anfang des Jahres eine medizinische Reha(Anschlußheilbehandlung) gemacht,wo man mir versichert hat,das ich wieder voll arbeitsfähig werden kann.Leider ist das nicht der Fall und ich weiss im Monent nicht,wie es weitergehen soll.Meine Ärztin meint,ich soll nochmal eine medizinische Reha beantragen,damit dort festgestellt wird,das ich mit meinen Gelenken nicht mehr in der Gastronomie arbeiten kann.Wäre aber eine berufliche Reha nicht sinnvoller?Ich würde gerne ein Umschulung machen.Sie ist aber der Meinung,das eine berufliche Reha nur sinnvoll ist,wenn man wieder in seinen Beruf einsteigen möchte.Hat jemand Erfahrung damit und kann mir ein paar Tips geben.Ich würde mich sehr freuen.

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Antworten (4)

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    Antwort von uhellweg uhellweg

    Wichtig ist für Dich, dass Du Dir bescheinigen lässt, dass Du aufgrund Deiner Krankheit den Beruf in der Gastronomie nicht mehr ausüben kannst. In der Regel bescheinigt Dir der Amtsarzt auch zu was Du noch Fähig bist, also was man Dir aufgrund Deiner Erkrankung noch zumuten kann. Diese Bescheinigung ist der "Persilschein" für eine berufliche Reha bzw. Umschulung. Der Hinweis bei der BFA oder ich denke evtl. besser bei Deiner Krankenkasse diese Untersuchung zu beantragen sollte Dein erster Schritt sein. Ohne diese Bescheinigung geht nichts.

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    Antwort von DerHans DerHans

    In erster Linie solltest du deiner Ärztin vertrauen.

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    Antwort von evis78 evis78

    Ich habe mal eine medizinisch -berufliche Reha gemacht,da ich eine psychische Erkrankung habe und die hat mir sehr viel gebracht ,auch wenn es ziemlich anstrengend war. Vielleicht gibt es sowas auch bei körperlichen Erkrankungen . Wenn du dich mit mir über dieses Thema unterhalten willst, dann sende mir doch eine Nachricht.

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    Antwort von seefrank seefrank

    Ich würde mich an Deiner Stelle mal an einen Rehaberater der BFA wenden und diesen 'ausfragen'. Denn die Rentenversicherung ist ja daran interessiert, dass Du nicht berufsunfähig wirst.

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