Hallo,
eine Frage, ich habe Anfang Juli mein Fachabitur abgeschlossen, arbeitslos gemeldet bin ich seit 6. Juli, ich habe allerdings monatlich Schülerbafög bezogen auch im Juli. Jetzt meine Frage, steht mir trotzdem noch Arbeitslosengeld zu? Muss ich das Schülerbafög angeben, oder gilt das nur für die Schule?
Ich danke euch für hilfreiche Antworten.
Das stimmt nicht, ich habe schon gearbeitet und eine Ausbildung auch schon hinter mir. Ich habe einfach das einjährige Fachabitur noch gemacht, dass ich noch eine weitere Möglichkeit habe wie zum Beispiel studieren.
Nun, das konnte ich Deiner Frage nicht entnehmen . Dann sieht es natürlich anders aus.
Das hätte ich dazu schreiben sollen, stimmt schon, aber habe ich trotz Schülerbafög (die Schule ging ja bis zum 05. Juli) noch Anspruch auf ALG? Das ist meine Frage.
So genau kenne ich mich da nicht aus. Ich denke, beides wirst Du kaum bekommen.