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Antrag an dasGericht - wer erhaelt die Entscheidung nach Stellungnahmen beider Seiten

Frage von LustigesTabu LustigesTabu

Seit einem halben Jahr setze ich mich mit Ex-mann wegen seiner Unterhaltsforderungen auseinander.

Seine RA hat zuletzt eine einstweilige Verfuegung beantragt um sofort Geld von mir zu bekommen und verlangt stoisch eine Unterhaltshoehe, die nicht angemessen ist. Nachweise fuer mein niedriges Einkommen habe ich ausreichend gegeben. Sie hat PKH

beantragt (zusammen mit Antrag auf die einstweilige Verfuegung). Sie setzt einfiktives Einkommen voraus (nach dem Motto "Wenn Sie wollten, koennten Sie so und soviel verdienen...") Auf dieser fiktiven Summe basiert ihre Argumentation. Das Gericht hat mich 2 x angeschrieben zwecks Stellungnahme (mit Kopien der Schreiben der RA), ich habe mich geaeussert dazu und meine Nachweise gegeben bzgl. meines Verdienstes in der Vergangenheit und jetzt (ich war und bin ein Mangelfall).

Vor 6 Wochen habe ich zum zweiten Male Nachweise und meine Stellungnahme zu den Vorwuerfen der RA meines Ex an das an das Gericht abgeschickt, seitdem hoere ich nichts mehr.

Ist das gut oder schlecht? Antwortet das Gericht nur der Antragstellerin (RA meines Ex)? Bekomme auch ich eine Notiz geschickt, die mir sagt, dass es entweder weitergeht oder dass die PKH nicht gewaehrt wird, weil einfach keine Masse vorhanden ist, um die es sich zu prozessieren lohnt? Hat jemand Erfahrungen mit den Verfahrensweisen des Gerichtes?

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Antworten (1)

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    Antwort von kellykelly kellykelly

    6 Wochen zu warten ist kein Einzelfall.
    Du wirst schon noch weiterhin von ihnen hören, keine Sorge.. das hört sich nämlich nach einem langen Rechtstreit an.
    Gute Nerven wünsche ich, und alles Gute.

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