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Anti-Viren Software auf PC erforderlich, um Schadensersatz bei Online Banking zu bekommen?

Frage von Washingtonia Washingtonia

Ist eine installierte Anti-Viren Software auf dem PC eigentlich Pflicht, um Schadensersatzansprüche gegenüber seiner Bank im Falle einer Straftat beim Online Banking zu sichern?

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Antworten (3)

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    Antwort von Renoir Renoir

    Ja, falls dir beim Online-Banking etwas widerfährt und du deinen PC nicht ausreichend mittels einer Firewall und Anti-Viren Software abgesichert hast, so stehen dir keine evtl. Schadensersatzansprüche gegenüber deiner Bank zu.

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    Antwort von Robert69 Robert69

    Zum 31.10.09 treten bei den Banken und Sparkassen neue Allgemeine Geschäftsbedingungen in Kraft. Unter anderem auch Neufassungen der Sonderbedingungen zum Onlinebanking.

    Bei den Raiffeisen-Volksbanken wird nur schwammig gesagt, dass der Kunde "die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzen Hard- und Software (Kundensystem) beachten" muss.

    Bei den Sparkassen wird ganz klar gesagt, dass der Einsatz einer Antivirussoftware und Firewallsoftware erforderlich ist.

    Spätestens ab dem 31.10.09 ist es für die Einforderung von Schadensersatzansprüchen erforderlich, nachzuweisen, dass eine entsprechende Schutzsoftware auf dem eigenen PC installiert ist.

    Mein Tipp: Im Schadensfall nicht den Virus oder Trojaner löschen, da man als Kunde ja auch nachweisen muss, dass trotz Schutzmaßnahmen ein Schadprogramm für den Mißbrauch verantwortlich ist.

    Im Übrigen verbessern die neuen Geschäftsbedingungen die Schadensersatzansprüche von Privatkunden: selbst bei groben Verschulden haftet der Kunde gegenüber der Bank laut den neuen Bedingungen nur bis maximal 150 EUR.

    Letzter Tipp: Eine aktuelle Antivirussoftware und Firewall gehören in jedem Fall auf den Rechner, unabhängig davon, ob man OnlineBanking macht oder nicht.

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    Antwort von wj2000 wj2000

    nein, nicht erforderlich

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Das ist nicht richtig.
    Jede Bank wird im Fall einer unbefugten Abbuchung den Nachweis verlangen, dass der Rechner geschützt war.

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