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Anteiliges Erbe eines Hauses - Hartz IV Empfänger

Frage von JasonM JasonM

Ich habe eine verzwickte Situation und hoffe ihr könnt helfen? Also die Situation: 2 Geschwister erben von der Mutter ein Haus (Vater ist schon vor x Jahren gestorben, Mutter war Alleinerbin da die Kinder das Erbe ausgeschlagen haben). Die Tochter ist Normalverdiener und der Sohn Hartz IV Empfänger. Er hat in dem Haus mehrere Jahre zur Miete gewohnt (Miete bekam er ja von der zuständigen Stelle) da die Mutter bei Ihrem neuen Lebensgefährten wohnte und das Haus sonst leer gestanden hätte. Nun "erbt" er ja anteilig das Haus. Wie verhält es sich jetzt mit der Miete? Weil auszahlen kann er seine Schwester ja nicht (hat ja nichts) und verkaufen kann man das Haus vermutlich auch nicht, weil es total verbaut ist und sehr viele Dinge am Haus gemacht werden müssen (Heizung, Dach), es direkt an der Bahn liegt und lt. Gutachten 1990 einen Wert von umgerechnet 35.000 EUR hatte (da waren Heizung und Dach noch OK).

Geld bekommen die beide auch noch (rd. 10.000 EUR jeder)

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Antworten (4)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Damit ist es ja jetzt zum selbstgenutzten Wohneigentum geworden. Er muss die Hälfte der bisherigen Miete jetzt an seine Schwester zahlen. Verkaufen muss man eine solche Immobilie nicht.

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Sowohl das Geld als auch das Haus werden anteilig angerechnet.

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    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Wenn die Geschwister sich darauf einigen, das er das haus und sie das Bare bekommt, (wenn es so im teastament stünde), würden die KDU / Wohnkosten weiter vonder Arge übernommen werden können. Ein Haus von ca 30.000 Eur zur Selbstnutzung muss nicht verwertet werden, sondern kann als eigener Wohnraum genutzt werden. Auch 10.000 Euro müssten ncit unbedingt verwertet werden, da das Schonvermögen höher sein könnte.

    Kommentar von JasonM JasonMJasonM

    Es gibt ein handschriftliches Testament indem beide als Alleinerben stehen (also das ganz normale). Somit wäre fraglich ob die das im Nachgang so vereinbaren dürfen/können. In dem Fall das er das Wohnhaus behalten würde wäre das Problem aber, das er die Sanierungen usw. ja nicht zahlen könnte. Ich gehe nicht davon aus, das die ARGE eine komplett neue Heizungsanlage und ein neues Dach, sowie im Innenbereich einige Probleme (nasse Wände usw.) bezahlen würde. Er hätte somit ein Haus, aber kein Geld es zu unterhalten.

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    ist im Testament explizit vereibart, wer was bekommt? Mann könnte sich sonst eben auf solche eine Aufteilung einigen. Sonst wäre die Schwester eben Halbbesitzer und vermierterin. Wo ist denn die Miete hingeflossen? Das zu den Kosten der Unterkunft auch instandhaltung gehört, könnte er damit im laufe der zeit einiges reparieren. Ansonsten müsste er eben in den saueren Apfel beissen und verkaufen. Das Geld könnte er versuchen in eine Eigetumswohnug zu stecken. Aber er braucht auf jeden Fall dazu einen guten Rechtsanwalt für Sozialrecht.

    Kommentar von JasonM JasonMJasonM

    Nein, im Testament steht nur das beide Alleinerben sind, sonst nichts. Die Miete hatte natürlich die Mutter bekommen und damit auch ein paar Kleinigkeiten am/um´s Haus schon gemacht, aber das waren gerade mal knapp 300 EUR und das für 1,5 Jahre. Da war noch kein großes Kapital vorhanden, um Heizung oder Dach usw. zu sanieren. Das Kapital (20.000 €)war für viele Jahre fest angelegt und nicht kündbar (ausser jetzt bei Tod). Sonst hätte Sie damit natürlich Sanierungen vornommen. Die Schwester sieht natürlich nicht ein, das Sie jetzt "leer" ausgeht, will aber auch das Risiko der Haussanierungen nicht tragen. Er kann es nicht, und Sie will es nicht :-)

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    der erbfall ist jetzt eingetreten? Was spricht dagegen, wenn Sohn sich aus ALG II abmeldet, das Erbe antritt und regelt incl verkauf und erwerb einer kleinen eigentumswohnung und wieder alg II beantragt? PS: Ohne Daume hoch sollte ich garnix mehr schreiben.

    Kommentar von JasonM JasonMJasonM

    Daumen hoch ist aktiviert :-). Ja, der Erbfall ist eingetreten. Das Problem ist, das in der Nachbarschaft schon versucht wurde einige Häuser zu verkaufen und die nicht mal für 10.000 EUR verkauft wurden, weil die a) zu alt b) direkt an der Bundesbahn und c) Sanierungsbedürftig sind. Das Haus mit Grundstück mag einen Wert von ca. 30.000 EUR haben, aber wird sicherlich nicht mal für 5.000 EUR verkauft weil da auch keiner wohnen will. (es sei denn man ist dort aufgewachsen und kennt die Situation, so wie der Bruder).

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    austeigen aus ALG zeit und jobben oder akzeptiern, das das Erbe praktisch wertlos ist...

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Der Mietzuschuß entfällt - sonst nichts!

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    KDU kann auch für Eigentum gezahlt werden.

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