Einer unserer Mitarbeiter hat vom 01.08. bis zum 25.09.2009 für uns gearbeitet. Leider mussten wir uns von ihm verabschieden und nun bin ich mir nicht ganz sicher, welchen Urlaubsanspruch er nun wirklich hat. Lt. Urlaubsgesetz erhält er nur Urlaub für volle Monate, das wäre dann nur einer. Sein Jahresurlaubsanspruch liegt bei 24 Tagen, ich denke nun, dass er Anspruch auf 2 Tage hat, da der zweite Monat nicht vollendet wurde. Was sagt ihr dazu?
vielen Dank.
Nein, ist nicht korrekt.
Gesetzlich ist Teilurlaub nur für VOLLE MONATE zu gewähren. Das heisst in diesem Fall: 2 Tage.
Es sei denn, der jeweils gültige Tarifvertrag schreibt etwas anderes vor (was durchaus vorkommt!).