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anteiliger Urlaubsanspruch nur für volle Monate?

Frage von 1981Janine 1981Janine

Einer unserer Mitarbeiter hat vom 01.08. bis zum 25.09.2009 für uns gearbeitet. Leider mussten wir uns von ihm verabschieden und nun bin ich mir nicht ganz sicher, welchen Urlaubsanspruch er nun wirklich hat. Lt. Urlaubsgesetz erhält er nur Urlaub für volle Monate, das wäre dann nur einer. Sein Jahresurlaubsanspruch liegt bei 24 Tagen, ich denke nun, dass er Anspruch auf 2 Tage hat, da der zweite Monat nicht vollendet wurde. Was sagt ihr dazu?

vielen Dank.

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mitterer mitterer

    Wenn es keinen Tarifvertrag gibt, in dem es abweichend geregelt ist, dann gelten in diesem Fall (weniger als ein halbes Jahr gearbeitet) in der Tat nur volle Monate.

    Es greift die sogenannte "Zwölftelung".

    Der Teilurlaub muss ggf. aufgerundet werden, was bei 24 Tagen aber entfällt.

    Bei einer Arbeitszeit von nur einem vollen Monat ergibt sich damit 24 Tage Anspruch / 12 Monate x 1 Monate gearbeitet = 2 Tage.

    Du siehst das also völlig richtig - unter der Voraussetzung, dass kein abweichender Tarifvertrag zur Anwendung kommt! Da bitte auf jeden Fall sichergehen, denn das wird in der Tat in einigen Tarifverträgen so gehandhabt, wie in anderen Antworten hier beschrieben.

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    Antwort von Gingryu Gingryu

    Jahresurlaub /365 * Tage die der angestellte gearbeitet hat.... und das runden.

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    Antwort von peterpawlow peterpawlow

    Nein, anteiliger Urlaub immer auf den Arbeitstag genau abrechnen - sonst kanns ärger geben ...

    Kommentar von mitterer mitterermitterer

    Nein, ist nicht korrekt.

    Gesetzlich ist Teilurlaub nur für VOLLE MONATE zu gewähren. Das heisst in diesem Fall: 2 Tage.

    Es sei denn, der jeweils gültige Tarifvertrag schreibt etwas anderes vor (was durchaus vorkommt!).

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    Antwort von powerfraqu6464 powerfraqu6464

    4 Tage und er gewinnt vor Gericht...

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    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Er war bzw.ist acht Wochen beschäftigt,somit stehen ihm 2x2 Tage Urlaub zu.

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    Antwort von Messo Messo

    Urlaubsanspruch, Betonung auf Anspruch, hat er doch erst nach 6monatiger Beschäftigung- oder sehe ich da falsch?

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Nach 6monatiger Beschäftigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

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    Antwort von Pappelgrund Pappelgrund

    Stimmt nicht ganz. Der September wird schon voll gerechnet. Wichtig jedoch ist, wie hoch der allgemeine Anspruch auf Urlaub ist. 24 Tage pro Jahr dividiert durch 12 = 2, mal die Anzahl der Monate, in denen der Mitarbeiter beschäftigt war. Das macht 4 Arbeitstage. Das Gleiche gilt für 30 Arbeitstage Urlaubsanspruch. Geteilt durch 12 = 2,5 mal August und September ergibt = 5 Arbeitstage Urlaubsanspruch.

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