Ich bin in der Verwaltung (Thüringen) tätig. Am 30. September diesen Jahres läuft mein befristeter AV aus. Im November bekommen wir eine einmalige Zahlung (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Eine Kollegin hat mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf diese Zahlung habe und auch nicht anteilig etwas bekomme. Eine Freundin arbeitet in Niedersachsen, dort bekommt man anteilig etwas, wenn man im Sep. noch gearbeitet hat. warum ist das so unterschiedlich? Habe ich evt. doch Anspruch?
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MikeMoltoMikeMolto
Was steht denn im Vertrag? Zumindest vom Urlaubsgeld mußtest du was erhalten, aber auch Weihnachtsgeld solltest du anteilig bekommen. Allerdings wissen wir ja keine Einzelheiten.
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das problem ist, dass das urlaubs- und weihnachtsgeld nur als eine gesamtzahlung im november ausgezahlt wird, dieses nennt sich dann einmalzuwendung (ist auch deutlich weniger als vorher). deshalb habe ich ja auch das problem, da ich im november, wenn dieses ausgezahlt wird, nicht arbeite.
im vertrag ist das nicht erwähnt, da wir ja im tarifvertrag verankert sind.