Hallo, ich habe eine Wohnung, die ich zu 55% vertraglich "teilgewerblich" nutzen darf. Dieser teil der Wohnung ist untervermietet an 5 Personen, die sich dort einen Büroplatz eingerichtet haben. Steuerlich geltend machen kann ich nur 55% meiner Mietausgaben, da ich ja nur den Anteil der Wohnung gewerblich nutzen darf. Defacto wohne ich selber nicht mehr in dem "Rest der Wohnung", arbeitet aber auch selbst dort. Nun meine Frage: Die Energiekosten sind natürlich durch die Untervermietung angestiegen. Darf ich diese Kosten auch nur zu 55% steuerlich absetzen laut des Aufteilungsschlüssels im Mietvertrag oder kann ich dem tatsächlichen Verbrauch entsprechend (Energie wird zu 100% von gewerbetreibenden Personen verbraucht) diese steuerlich absetzen?
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anteilig Energiekosten für Teilgewerbe absetzbar?
Frage von
flooberlin
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