Für den Erhalt der Wohnung ist die Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft mit 10 Anteilen erforderlich. - Wie hoch fallen diese Anteile aus bzw. wie werden diese berechnet, das ich hieraus eine Summe bilden kann. Kenne mich leider mit Wohnungsgenossenschaften nicht aus. Also zum Beispiel bei einer Kaltmiete von 250€ und zusätzlichen Nebenkosten von 100€. Wie hoch sind dann die sogenannten 10 Anteile?
Antworten (3)
-
1Antwort von
jotde01jotde01
die Anteile errechnen sich nicht aus den Mieten. es sind sogenannte Genossenschaftsanteile, die in der Höhe bei jeder Baugenossenschaft unterschiedlich sind. Ein Anteil könnte zum Beispiel 300 Euro ausmachen. dann hättest du bei 10 Anteilen 3000 Euro einzuzahlen. Diese Summe wird verzinst und du kannst die Anteile auch weider zurückgeben, wenn du aus der Genossenschaft austrittst (dann hast du aber auch kein Anrecht mehr auf eine Genossenschaftswohnung, die vergleichsweise günstigere Mieten haben als auf dem freien Markt üblich.
-
0Antwort von
wfwbinderwfwbinder
Das kann man nur bei der Genossenschaft erfragen.
meistens ist es aber so bemessen, wie sonst die Kaution wäre.
-
0Antwort von
paps1959paps1959
Diese Anteile berechnen sich nicht nach der Miete.
Dazu müßten Sie in die Statuten der G sehen oder einfach mal anrufen.
-
danke hat mir sehr geholfen