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Anteile in einer Wohnungsgenossenschaft

Frage von Knutschbaerchi Knutschbaerchi

Für den Erhalt der Wohnung ist die Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft mit 10 Anteilen erforderlich. - Wie hoch fallen diese Anteile aus bzw. wie werden diese berechnet, das ich hieraus eine Summe bilden kann. Kenne mich leider mit Wohnungsgenossenschaften nicht aus. Also zum Beispiel bei einer Kaltmiete von 250€ und zusätzlichen Nebenkosten von 100€. Wie hoch sind dann die sogenannten 10 Anteile?

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Antworten (3)

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    Antwort von jotde01 jotde01

    die Anteile errechnen sich nicht aus den Mieten. es sind sogenannte Genossenschaftsanteile, die in der Höhe bei jeder Baugenossenschaft unterschiedlich sind. Ein Anteil könnte zum Beispiel 300 Euro ausmachen. dann hättest du bei 10 Anteilen 3000 Euro einzuzahlen. Diese Summe wird verzinst und du kannst die Anteile auch weider zurückgeben, wenn du aus der Genossenschaft austrittst (dann hast du aber auch kein Anrecht mehr auf eine Genossenschaftswohnung, die vergleichsweise günstigere Mieten haben als auf dem freien Markt üblich.

    Kommentar von Knutschbaerchi KnutschbaerchiKnutschbaerchi

    danke hat mir sehr geholfen

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    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Das kann man nur bei der Genossenschaft erfragen.

    meistens ist es aber so bemessen, wie sonst die Kaution wäre.

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    Antwort von paps1959 paps1959

    Diese Anteile berechnen sich nicht nach der Miete.

    Dazu müßten Sie in die Statuten der G sehen oder einfach mal anrufen.

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