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Anteile an Personenfirma übernehmen - welche Vorraussetzungen?

Frage von sambagirl sambagirl

Hallo,

habe hier eine nicht so alltägliche Frage, vielleicht gibt es aber unter euch ein paar die sich mit dieser Thematik auskennen.

Person A hat ein Gewerbeschein für einen Onlinehandel eröffnet. Dieser wird vorwiegend bei Ebay geführt. Es handelt sich hier um eine Personenfirma die auf Seinen Namen läuft.

Auf dem Gewerbeschein steht sein Name. Ich möchte nun an dieser Firma 50% der Anteile erwerben auch des Gewinnes, jedoch ohne auf dem Gewerbeschein zu stehen. Er soll hier weiter alleine geführt werden, da er Schufafrei und Schuldenfrei ist.

Kann man eine Art stille Teilhaberschaft führen? Langt hierfür ein normaler Vertrag oder muss dieser notariell beurkundet werden?

Wäre schön wenn ich aussagekräftige Antworten erhalte

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Antworten (4)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Geochelone Geochelone

    Person A hat offensichtlich sein Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet. Damit sind die Person und der Gewerbebetrieb identisch. Es gibt keinen Unterschied. Demzufolge kannst du auch keine Anteile an diesem Unternehmen (und dieser Person) erwerben.

    Das ginge nur, wenn es eine Gesellschaft wäre und Gesellschaften bestehen nun mal aus mehreren Personen. Bei einer GbR müsstest du aber selbst auch ein Gewerbe anmelden.

    Ich sehe nur zwei Möglichkeiten. Die eine wäre ein Vertrag, nach dem du Person A Geld leihst und dafür 50% der jährlichen Gewinns erhältst. Den musst du natürlich auch versteuern !

    Die andere wäre die Gründung einer Kommanditgesellschaft. A wird Komplementär (haftender und geschäftsführender Gesellschafter) und du Kommanditist (nicht vertretungsberechtigt und Haftung nur im Rahmen der Beteiligung). Die Gewinnausschüttung kann vertraglich geregelt werden und das Gewerbe meldet nur A an.

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    Antwort von Rich777 Rich777
    Kommentar von sambagirl sambagirlsambagirl

    Perfekt. Vielen Dank

    Kommentar von Geochelone GeocheloneGeochelone

    Aber leider falsch !

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Aber leider falsch !

    und was, falsch?

  • 1
    Antwort von Sauerlaender73 Sauerlaender73

    Gesellschaftervertrag abschließen, ihr seit dann eine GbR.

    Kommentar von sambagirl sambagirlsambagirl

    Es soll eine Art Teilhaberschaft sein, die Person A soll das Unternehmen auf dem Papier alleine weiter führen.

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    Antwort von Kectour Kectour

    Hallo, was Geochelone sagt ist auch meine meinung. Ich möchte noch eine weitere Möglichkeit dazu fügen. Legt vertraglich fest was jeder zu Arbeiten und zu verantworten hat. Macht das als einen persönliche Abmachung und lasst es von einem Notar beglaubigen. Das beide damit einverstanden sind. So ist jeder abgesichert und die Firma bleibt bei einem der auch weiterhin die Verantwortung hat. Was ihr privat macht geht keinen etwas an. Die Einnahmen müssen dann normal versteuert werden. LG babs

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