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Anteile am Hausgeld

Frage von Vfreund42 Vfreund42

Hallo, bezüglich des Hausgeldes habe ich eine Frage: Wie haben unsere Wohnung verkauft und somit die Anteile am Hausgeld mit verkauft und es besteht kein Anspruch mehr. Soweit ist alles ok.

Im gleichen Haus haben wir eine andere, größere Wohnung gekauft. Ich bin davon ausgegangen, dass ich auch hier die Anteile mit überschrieben bekomme. Wir haben die Wohnung von unserem Verwalter gekauft. Der verkauft die Wohnungen, die frei werden und vermietet die nicht mehr. So wie ich das sehe, hat der Verwalter nichts als Rücklage eingezahlt. So steht mein Anteil bei 350 Euro Ende 2009. Kann das sein? Müsste der Verwalter nicht auch in die Kasse einzahlen, auch wenn er die Wohnung vorher vermietet hat?

Danke

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Antworten (1)

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    Antwort von Mismid Mismid

    ein Verwalter? Du meinst der Besitzer? Der Besitzer zahlt auf das gemeinsame RÜcklagenkonto ein, auch wenn es die Wohnung vermietet ist. Das ist gesetzliche Pflicht. Ein Verwalter macht nur die Abrechnungen, er zahlt selbst nichts. Ein Besitzer muß die Wohung davor ja gehabt haben, sonst hättet ihr sie umsonst erworben. Dein Wohngeldkonto beträgt vielleicht 350 Euro. Die Rücklagen sind aber das fürs gesamte Haus. Es hat nicht jeder sein eigenes Rücklagenkonto!

    Kommentar von Vfreund42 Vfreund42

    die Frage war vielleicht nicht richtig gestellt. Der Verwalter ist der frühere Besitzer der Wohnung. Der hat die Wohnung an uns verkauft und verwaltet unsere und die anderen Wohnungen weiter. Er hat aber auch schon andere Wohnungen im Haus vorher verkauft. Somit bestand vor unserem Erwerb eine Eigentümergemeinschaft.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    ihr wart doch vorher schon Eigentümer! Habt ihr nie die Verwaltung geprüft? Es muß doch jedes Jahr eine Rechnungsprüfung durchgeführt werden, bei dem auch alle Rücklagen und entsprechende Konten aufgeführt sind. Jeder muß bei gleichen Anteilen die gleichen Rücklagen pro Jahr zahlen. Alles zusammen geht auf das gemeinschaftliche Rücklagenkonto. Von dem bei Bedarf auch alle Kosten beglichen werden. Das Rücklagenkonto von dir war also immer ein Teil des Gesamtrücklagenkontos. Es wird nie für jeden einzeln geführt. Wenn der frühere Besitzer (Verwalter) nie etwas einzahlt hat, könnt ihr ihn wegen Unterschlagung verklagen. Außerdem würde ich ihn sofort als Verwalter absetzen und einen neuen Verwalter wählen. Bei kriminellen Handlungen ist das problemlos möglich.

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