es wurde zwei mal unter zeugen zugesichert dass ein angestelltenverhältnis entstehen wird. diese zusage wurde nicht eingehalten. es kommt keine Anstellung zustande. welche rechte hat man?
anstellungsvertrag wurde mündlich zugesagt, anstellungsverhältnis kommt aber nicht zustande
Antworten (5)
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2Antwort von
fundivefundive
Auch mündlich geschlossene Verträge gelten. Aber gerade bei einer Anstellung hat man ja oft eine Probezeit, in der man ohne Nennung von Gründen wieder gekündigt werden kann. Maximal dürfte dir daher ein kleiner Teil deines Gehaltes zustehen, je nach dem wie die Kündigungsfristen in der Probezeit vereinbart gewesen sind. Ob sich das einschalten eines Anwaltes also lohnt wage ich mal zu bezweifeln.
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0Antwort von
kuhweibkuhweib
mündliche Vereinbarungen zählen nicht
Kommentar von
heinmueckheinmueck Wenn man zum Kiosk geht und eine Zeitung will, muss man nichts unterschreiben wenn man den Kaufvertrag abschließt. Trotzdem gehört einem die Zeitung anschließend. Mündliche Verträge gelten genauso wie schriftliche.
Es gibt nur sehr wenige Vertragsarten, bei denen die Schriftform vorgeschrieben ist (z. B. Grundstückskauf).
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Hanna83HHHanna83HH
Natürlich sind mündliche Verträge rechtskräftig. Aber schwer zu beweisen
Falsch. Auch mündliche Verträge sind bindend. Lediglich die Beweisführung ist schwieriger, da man schwer beweisen kann, was mündlich vereinbart wurde.