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anstellungsvertrag wurde mündlich zugesagt, anstellungsverhältnis kommt aber nicht zustande

Frage von duke27777 duke27777

es wurde zwei mal unter zeugen zugesichert dass ein angestelltenverhältnis entstehen wird. diese zusage wurde nicht eingehalten. es kommt keine Anstellung zustande. welche rechte hat man?

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Antworten (5)

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    Antwort von fundive fundive

    Auch mündlich geschlossene Verträge gelten. Aber gerade bei einer Anstellung hat man ja oft eine Probezeit, in der man ohne Nennung von Gründen wieder gekündigt werden kann. Maximal dürfte dir daher ein kleiner Teil deines Gehaltes zustehen, je nach dem wie die Kündigungsfristen in der Probezeit vereinbart gewesen sind. Ob sich das einschalten eines Anwaltes also lohnt wage ich mal zu bezweifeln.

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    Antwort von lynnie1981xx lynnie1981xx

    Kannst nix machen!!! Hast nichts schriftliches!!

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    Antwort von kuhweib kuhweib

    mündliche Vereinbarungen zählen nicht

    Kommentar von fundive fundivefundive

    Falsch. Auch mündliche Verträge sind bindend. Lediglich die Beweisführung ist schwieriger, da man schwer beweisen kann, was mündlich vereinbart wurde.

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Wenn man zum Kiosk geht und eine Zeitung will, muss man nichts unterschreiben wenn man den Kaufvertrag abschließt. Trotzdem gehört einem die Zeitung anschließend. Mündliche Verträge gelten genauso wie schriftliche.

    Es gibt nur sehr wenige Vertragsarten, bei denen die Schriftform vorgeschrieben ist (z. B. Grundstückskauf).

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    Antwort von Hanna83HH Hanna83HH

    Natürlich sind mündliche Verträge rechtskräftig. Aber schwer zu beweisen

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    Antwort von KatePerry KatePerry

    gibs nix

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