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Anspurch auf schriftliche Bestätigungen der Arbeitsamt-Aussagen?

Frage von Nykky Nykky

Hallo,

hat man eigentlich einen (rechtlichen) Anspruch darauf, dass die Agentur für Arbeit einem schriftlich gibt, warum und wieso bestimmte Leistungen versagt werden oder eine Bearbeitung angeblich nicht möglich ist? Wenn ja, wäre es super, wenn ihr mir einen Link geben könnt oder einen Paragraphen nennen könnt auf den man sich stützen kann.

Dieser Streß macht einen wirklich krnak im Kopf......

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von casilein casilein

    Wenn die sich so auf stur stellen:

    Stelle einen Antrag schriftlich. Oder am besten: zur Niederschrift. Dann müssen Sie Dir den auch noch schreiben. Lass Dir den Eingang Deines Antrages auf einer Kopie bestätigen. Nimm einen Bekannten mit, um alles zu bezeugen und schreibt von den Vorgängen hinterher ein Gedächtnisprotokoll.

    Damit seid Ihr gut gewappnet, um Euch zu beschweren (immer beim Vorgesetzten) und ggf. rechtliche Schritte einzuleiten.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Wenn eine Behörde einen Bescheid erläßt, muß dieser immer schriftlich sein und mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung.

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    Antwort von Merzherian Merzherian

    Ja, bestehe auf einer schriftlichen Form, wenn es irgendwelche Unstimmigkeiten gibt. Geh notfalls zum/zur Vorgesetzten. Bei mir hat der Hinweis, ich brauche schriftliche unterlagen für meinen Rechtsanmwalt Wunder gewirkt.

    Kommentar von PeterTheodor PeterTheodorPeterTheodor

    Gut zu Wissen.

    Kommentar von Nykky NykkyNykky

    Genau das haben wir denen eben gerade gesagt, quasi als letztes Argument. Habe sie auch gefragt, wo ihr Problem ist, etwas zu schreiben, wenn es laut ihrer Aussage doch an den und den Gestezen liegt. Aber sie hat das verweigert. Trotzdem danke für den Tipp, werde es weiter versuchen. Bleibt ja nichts anderes übrig.

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    Antwort von PeterTheodor PeterTheodor

    Wenn Du Deine Anträge schriftlich stellst bekommst Du doch auch eine schriftliche Antwort. Sonst kannst Du sie Anmahnen, die Antwort.

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    Antwort von Cptjack Cptjack

    alternative suche dir ein Job

    Kommentar von JeanRutti JeanRuttiJeanRutti

    klar auf die antwort hat er nur gewartet

    Kommentar von Nykky NykkyNykky

    Genau das ist ja das Problem, dass wir ein Einkommen haben, dait aber nicht über die Runden kommen. Aus gesundheitlichen Gründen, ist in den nächsten Wochen aber kaum mehr Arbeit öglich. Bewerbungen laufen trotzdem, kommt aber auch nichts bei rum und deshalb sind wir momentan auf die angewiesen... Leider... Kann mir deutlich besseres vorstellen.

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    Antwort von otter58 otter58

    mich würde mal interessieren, ob du deine Probleme wiklich mit einer Agentur für Arbeit hast. Man mag ja von der BA halten was man will, aber das wäre untypisch. Wenn du Probleme mit einer ARGE hast, wäre es glaubhafter, denn hier sind noch die Kommunen dabei und im Rahmen der Sozialhilfe war die (rechtswidrige)mündliche Ablehnung von Anträgen normal (nicht bei allen, da gab es auch Unterschiede). Manche alten Sozialhilfepraktiken findet man leider auch heute in den ARGEn wieder. In der Sache hast du natürlich Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid, zumindest wenn du es einforderst (und das solltest du in jedem Fall).

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    Antwort von yellow123flower yellow123flower

    Natürlich hast du anspruch darauf geh dahin und hau aufn Putz xDD !!

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    Antwort von newcomer newcomer

    nimm beim nächsten Treffen Freund/Freundin mit

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