Hallo liebe Community,
mich interessiert, welche finanziellen Ansprüche Soldaten auf Zeit nach Ablauf der Dienstzeit haben und auf welcher gesetzlichen Grundlage diese beruhen.
Insbesondere interessieren mich die Beträge für einen SaZ 12, der nach mehr als 6 aber weniger als 8 Jahren seiner Dienstzeit wegen einer kaputten Rückes Dienstunfähig geschrieben wird.
Meines Wissens nach haben SaZ Anspruch auf:
-Übergangsgebürnisse nach §11 SVG (in meinem Beispiel 12 Monate 75% des letzten Gehaltes)
-Übergangsbeihilfe nach §12 SVG (in meinem Beispiel einmalig das vierfache letzte Monatsgehalt)
-eine Nachzahlung für die Rentenversicherung (wobei ich hier leider keine gesetzliche Grundlage gefunden habe)
Darüber hinaus habe ich gehört, dass die Übergangsgebürnisse im Falle eines Studium höher ausfallen würden, aber auch hier keine gesetzliche Grundlage gefunden. Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im voraus!
Danke, der Rechner hat mir die Beträge von Übergangsgebürnissen und Übergangsbeihilfe ausgegeben.
Weiß irgendjemand zufälligerweise etwas über die Nachzahlung zur Rentenversicherung? Wo ist diese gesetzlich verankert? Wie wird diese berechnet?