Hallo,ich habe folgende Frage die ich rechtlich sicher gern beantwortet hätte.Meinem Bekannten wurden seit 3 Monaten keine Gehälter mehr ausgezahlt. Der Arbeitgeber hat zwar Abschläge aber nie das volle Gehalt gezahlt.Nun meine Frage wann kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche von den Auftraggebern seines Chef direkt gegenüber geltend machen? Sein Chef hat auch selbständige beschäftigt die ebenso kein Geld gesehen haben.Wie sieht es da rechtlich aus?
Antworten (2)
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KnarffKnarff
Na, hoffentlich hat er einen schriftlichen Arbeitsvertrag? Gibt es den? Gut! Was ist in dem denn geregelt?
Ist die Firma normal am Laufen? Kurzarbeit?
Ansonsten kann dein Bekannter seine Ansprüche nur gegenüber dem Chef geltend machen, aber nicht gegenüber irgendwelchen Auftraggebern.
Gib deinem Bekannten den Link an die Hand, da wird alles gut erklärt:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html
Und er sollte sich besser gleich einen Anwalt nehmen!!!
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0Antwort von
gnhtdgnhtd
Ich denke mal er sollte seinen Lohn einfordern (dürfen), er arbeitet ja schliesslich nicht umsonst. aber rein theoretisch müsste für eine Arbeit, für die auch Lohn versprochen bzw. angeboten wurde, auch ein Lohn ausgezahlt werden da er ja ansonsten fehlinformiert wurde.
Das ist mal ne gute Seite.Danke für den Tipp.