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Ansprüche gegen eigenen Ehepartner auf Schmerzengeld, Arbeitsausfall?

Frage von schmideck schmideck

Wenn eigener Ehepartner einen Unfall verschuldet hat, amn selbst verletzt wurde und man ihn, also seine Versicherung in Anspruch nehmen will - wie macht man das?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Voraussetzug ist ein Ehevertrag bei dem beide Partener gegeneinander Versichert sind. Z.B., eine Firma - Inhaber Frau - Geschäftsführer Mann -jefer hat eine Versicherung. Versicherungstechnisch lässt sich dieser Fall in einer Zugewinngemeinschaft nicht regeln.

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    Antwort von Weigan Weigan

    Klar geht das. Wenn alle Beweise vorliegen. Dann geht das je nach Art des Unfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

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    Antwort von turalo turalo

    Geht nicht. Bei nahen Angehörigen könnte ja alles ein "Fake" sein, da machen die gar nichts.

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