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Ansprüche gegen eigenen Ehepartner auf Schmerzengeld, Arbeitsausfall?

gefragt von schmideck am 29.09.2009 um 20:12 Uhr

Wenn eigener Ehepartner einen Unfall verschuldet hat, amn selbst verletzt wurde und man ihn, also seine Versicherung in Anspruch nehmen will - wie macht man das?


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anonym
beantwortet von Kellerassel am 29. September 2009 20:22
2x
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Hilfreichste Antwort

Voraussetzug ist ein Ehevertrag bei dem beide Partener gegeneinander Versichert sind. Z.B., eine Firma - Inhaber Frau - Geschäftsführer Mann -jefer hat eine Versicherung. Versicherungstechnisch lässt sich dieser Fall in einer Zugewinngemeinschaft nicht regeln.


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anonym
beantwortet von Weigan am 29. September 2009 20:16
1x
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Klar geht das. Wenn alle Beweise vorliegen. Dann geht das je nach Art des Unfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.


turalo
beantwortet von turalo am 29. September 2009 20:14
0x
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Geht nicht. Bei nahen Angehörigen könnte ja alles ein "Fake" sein, da machen die gar nichts.


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