Wenn eigener Ehepartner einen Unfall verschuldet hat, amn selbst verletzt wurde und man ihn, also seine Versicherung in Anspruch nehmen will - wie macht man das?
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Ansprüche gegen eigenen Ehepartner auf Schmerzengeld, Arbeitsausfall?
Frage von
schmideckschmideck
Antworten (3)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
KellerasselKellerassel
Voraussetzug ist ein Ehevertrag bei dem beide Partener gegeneinander Versichert sind. Z.B., eine Firma - Inhaber Frau - Geschäftsführer Mann -jefer hat eine Versicherung. Versicherungstechnisch lässt sich dieser Fall in einer Zugewinngemeinschaft nicht regeln.
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1Antwort von
Weigan Klar geht das. Wenn alle Beweise vorliegen. Dann geht das je nach Art des Unfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
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0Antwort von
turaloturalo
Geht nicht. Bei nahen Angehörigen könnte ja alles ein "Fake" sein, da machen die gar nichts.
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