Hallo baggio,
ich denke nicht dass ein Übernahmeanspruch im TVöD aus einem vorhergehenden Beamtenverhältnis besteht ... es gibt dafür keine Rechtsgrundlage.
Resturlaub wird jedoch nicht selten aus Kulanzgründen trotzdem vom neuen Arbeitgeber gewährt, gerade bei kurzfristigen Wechseln. Aber das ist wohl vor allem Verhandlungssache.
Die Übernahme von Mehrarbeitsstunden ist m.E. weder üblich noch gibt es eine Rechtsgrundlage. Evt. besteht ein Abgeltungsanspruch, aber auch das dürfte bei Beamten nicht unproblematisch sein (inzwischen hat jedes Bundesland sein eigenes Beamtenrecht, daher ist auf die Rechtslage bei Dir abzustellen).
"Unter restliche Ansprüche" würde ich mir aber eher Gedanken machen um Versorgungsansprüche - Stichworte Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, keine Nachversicherung möglich bei der Zusatzversorgung als Angestellter - sowie über die Krankenversicherung/Beihilfe: Wirst Du beim neuen Arbeitgeber vielleicht mittelfristig wieder verbeamtet? Dann wäre vielleicht ein Ruhensbeitrag bei der privaten Krankenversicherung denkbar.
Hallo,
das ist mir bekannt. Es geht aber um den Wechsel von einem Beamtenverhältnis in ein Angestelltenverhältnis.