Mein Partner baut im nächsten Jahr ein Haus, danach ist die Hochzeit geplant, meine Frage: Falls man sich scheiden lassen sollte steht mir dann etwas von dem Haus zu? (ich stehe nicht mit im Grundbuch)
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Ansprüche auf Haus des Partners
Frage von
alimaus79
Antworten (4)
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2Antwort von
rahelrahel
Soweit ich weiß, ist es so, dass Dir die Hälfte zusteht, wenn es nicht in einem Ehevertrag anders geregelt ist.
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ArtischockeArtischocke
Das kommt auf deinen Ehevertrag an, solltest du denn einen machen. Ist eher kompliziert und hat auch mit " Zugewinngemeinschaft" zu tun.
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Ramona123Ramona123
Lass das Haus von einem Gutachter noch vor der Hochzeit schätzen. Im Falle einer Ehescheidung wird das Haus erneut geschätzt. Hat sich dessen Wert um sagen wir mal 50.000 Euro erhöht, stehen dir 25.000 Euro, also die Hälfte des Wertzuwachses als Ausgleich zu. Dabei ist es egal, wer was bezahlt hat. Die Inneneinrichtung zählt auch dazu.
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Ehevertrag gibt es nicht.