Hallo,
also ich habe mir Mitte September einen 3 Jahre alten Skoda Fabia in einem Autohaus gekauft (87.000 km). Nach 14 Tagen ging was im Getriebe kaputt. Da ich mit dem Kaufvertrag gleichzeitig eine Versicherung abgeschlossen habe, wurden 60% der Reparaturkosten von dieser übernommen und ich blieb auf 750,00 € sitzen. 14 Tage vor Weihnachten dann das nächste Ding - die Nockenwelle musste getauscht werden. Wieder musste ich 600,00 € selbst bezahlen. Habe mich dann an Skoda gewandt, da meiner Meinung und die meines Mechanikers hier einfach nur Schrott eingebaut wurde, da es wohl so gut wie nie passiert, dass eine Nockenwelle unter 100.000 km den Geist aufgibt. Also Skoda lehnt jede Gewährleistung ab und meinte, ich solle mich an das Autohaus wenden. Welche gesetzliche Grundlage gibt es da? Möchte mich an das Autohaus mit zwingenden Argumenten u.s.w. wenden, also mich da irgendwie darauf vorbereiten, denn ich will, dass sie die letzte Rechnung von 600,00 € übernehmen.
Danke im Voraus.
wenn er hat fremdreparieren lassen , gibt es keine gewährleistung mehr . siehe oben