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Ansprüche an Autohaus

Frage von Krisztin Krisztin

Hallo,

also ich habe mir Mitte September einen 3 Jahre alten Skoda Fabia in einem Autohaus gekauft (87.000 km). Nach 14 Tagen ging was im Getriebe kaputt. Da ich mit dem Kaufvertrag gleichzeitig eine Versicherung abgeschlossen habe, wurden 60% der Reparaturkosten von dieser übernommen und ich blieb auf 750,00 € sitzen. 14 Tage vor Weihnachten dann das nächste Ding - die Nockenwelle musste getauscht werden. Wieder musste ich 600,00 € selbst bezahlen. Habe mich dann an Skoda gewandt, da meiner Meinung und die meines Mechanikers hier einfach nur Schrott eingebaut wurde, da es wohl so gut wie nie passiert, dass eine Nockenwelle unter 100.000 km den Geist aufgibt. Also Skoda lehnt jede Gewährleistung ab und meinte, ich solle mich an das Autohaus wenden. Welche gesetzliche Grundlage gibt es da? Möchte mich an das Autohaus mit zwingenden Argumenten u.s.w. wenden, also mich da irgendwie darauf vorbereiten, denn ich will, dass sie die letzte Rechnung von 600,00 € übernehmen.

Danke im Voraus.

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Antworten (6)

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    Antwort von MeetYouThere MeetYouThere

    Du fragst, ob du irgendwelche Ansprüche gegen das Autohaus hast?

    Die Antwort ist leider nein. Alles andere wäre Betrug.

    Du schreibst, im Sep. gekauft, 14 Tage später ging was kaputt. Also ging es erst 14 Tage nach dem Kauf kaputt, es war nicht schon beim Kauf defekt. Und dann nochmal etwas anderes 14 Tage vor Weihnachten, also im Dezember. Wieder: Sep. gekauft, erst im Dez. kaputt gegangen. Also nicht schon im Sep. beim Kauf kaputt gewesen, sondern erst im Dez. kaputt gegangen.

    Der Verkäufer steht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nur dafür ein, dass er dir ein mangelfreies bzw. ein im vereinbarten Zustand befindliches Fahrzeug beim Kauf übergibt. Grundsätzlich müsste der Verkäufer in den ersten sechs Monaten nachweisen, dass dies der Fall war bzw. dass ein später festgestellter Mangel bei der Übergabe nicht vorlag. Wie du hier aber schilderst, sind die Schäden erst später eingetreten. Wenn du jetzt behauptest, sie bestanden schon beim Kauf, dann wäre das Betrug.

    Abgesehen davon hast du dem Verkäufer nicht die Möglichkeit der (bis zu zweimaligen) Nachbesserung gegeben, sondern hast die Schäden gleich reparieren lassen.

    Die einzige Hoffnung könntest du noch in der Kulanz suchen, sofern der Wagen immer vorschriftsgemäß bei Skoda gewartet wurde.

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    da du schon hast reparieren lassen , und bezahlt hast , sehe ich kaum eine chance , sollte eine fremdwerkstatt repariert haben , und nicht das autohaus , hast du keinerlei ansprüche an das autohaus , da du ihnen die möglichkeit der nachbesserung genommen hast . nockenwellen gehen eigentlich nur hoch wenn öl fehlt , schmierung .

    gruss mike

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    Antwort von lunte10 lunte10

    Du solltest Dich mit Deiner Problematik an die KFZ Innung wenden , die wissen ob das Problem ein einmaler Fall ist oder ein Herstellungsproblem . Diese Innungen stehen solchen Probleme unparteiisch gegenüber.

    Wünsche noch gesundes neues Jahr.

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    Antwort von fuchsi54 fuchsi54

    da hier die gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwaren (Sachmängelhaftung) angewandt wird, muss das Autohaus nachbessern (reparieren). Die Garantie zu den schlechteren Bedingungen wegen der Selbstbeteiligung muss man nicht in Anspruch nehmen.

    Diese Garantie sollte Schäden nach den 6 Monaten abdecken.

    http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.html

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    wenn er hat fremdreparieren lassen , gibt es keine gewährleistung mehr . siehe oben

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    Antwort von stoney1 stoney1

    evtl. den Konsumentenschutz einschalten die Regeln so was Professioneller.

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    Antwort von Lorenz09 Lorenz09

    Ich würde die anklagen wenn die mir son ein Auto verkaufen würden.

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